Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger
Die Landesregierung hat angekündigt, das Ergebnis der Tarifverhandlungen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Hierfür seien aber noch weitere Abstimmungen erforderlich. Im Einigungspapier war eine Erhöhung des Tabellenentgeltes zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie eine prozentuale Erhöhung von 5,5% zum 1. Februar 2025 vereinbart worden.
Schon jetzt wurde aber als Ergebnis der Tarifverhandlungen eine Zusage zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie gegeben. Analog zu den angestellten Kolleginnen und Kollegen werden die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst im Januar 2024 eine steuerfreie Einmalzahlung von 1800 Euro erhalten, zusätzlich dann in den Monaten Januar – Oktober 2024 eine monatliche Zahlung von 120 Euro. Voraussetzung für die Zahlung der 1800 Euro ist, wie in der Tarifeinigung vereinbart, dass am 9. Dezember 2023 ein Dienstverhältnis und im Zeitraum vom 1. August bis 8. Dezember 2023 an mind. einem Tag Anspruch auf Besoldung bestand. Analog wird in den Monaten Januar – Oktober 2024 verfahren: Einen Anspruch auf 120 Euro hat, wer im jeweiligen Monat im Dienst steht und an mind. einem Tag Anspruch auf Besoldung hat.
Für die Anwärterinnen und Anwärter beträgt die Einmalzahlung im Januar 1000 Euro und die Zahlungen in den Monaten Januar – Oktober 2024 mtl. 50 Euro. Für die pensionierten Kolleginnen und Kollegen wird die Inflationsausgleichsprämie anteilig entsprechend ihrem Ruhegehaltssatz ausgezahlt werden.