Stellungnahme des PhV NRW zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Distanzunterrichtsverordnung
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Distanzunterrichtsverordnung
Verbändebeteiligung gem. § 77 Schulgesetz NRW
Sehr geehrter Herr Bals,
der Philologenverband NRW dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Distanzunterrichtsverordnung. Nach eingehender Prüfung nehmen wir wie folgt Stellung:
- Grundsätzliche Anerkennung des Bildungsauftrags
Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel der Verordnung, den Bildungs- und Erziehungsauftrag auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass flexible Unterrichtsformen in Krisenzeiten notwendig sein können.
- Kritik an der Ausweitung der Anlässe für Distanzunterricht
Die geplante Erweiterung der Gründe für Distanzunterricht auf Veranstaltungen von landes- oder bundesweiter Bedeutung (z. B. Kirchentag) sowie unvorhersehbare Ereignisse mit Gesundheitsgefahr halten wir für problematisch.
- Bildungseinrichtungen dürfen nicht zweckentfremdet werden. Die Nutzung von Schulgebäuden für externe Veranstaltungen darf nicht zulasten des Präsenzunterrichts gehen. Es besteht die Gefahr einer schleichenden Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten von Schulgebäuden durch äußeren Druck auf die Schulträger.
- Die Definition „unvorhersehbares Ereignis“ ist zu unbestimmt und öffnet Tür und Tor für eine inflationäre Nutzung des Distanzunterrichts. Durch diese Unbestimmtheit der Begrifflichkeit kann große Unruhe innerhalb der Kollegien an den Schulen entstehen.
- Bürokratische Hürden und Entscheidungsverantwortung
Die vorgesehene Genehmigungspflicht durch die obere Schulaufsicht in bestimmten Fällen ist zwar nachvollziehbar, birgt jedoch die Gefahr von Verzögerungen in akuten Krisensituationen. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung bei den Schulleitungen, ohne dass diese über ausreichende rechtliche und personelle Unterstützung verfügen.
- Entfristung der Verordnung
Die geplante Entfristung der Distanzunterrichtsverordnung lehnen wir ab. Eine dauerhafte Regelung für ein Ausnahmeinstrument widerspricht dem Grundsatz, dass Präsenzunterricht die Regel und Distanzunterricht die Ausnahme sein muss.
Gleichzeitig gibt es Unklarheiten beim Begriff Gesundheit. Es muss einheitlich definiert sein, welche Sachlage eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt.
- Fehlende Ressourcen und Standards
Die Verordnung bleibt eine Absichtserklärung ohne flankierende Maßnahmen. Es fehlen verbindliche Vorgaben zur technischen Ausstattung und zur pädagogischen Qualitätssicherung im Distanzunterricht für klar zu definierende Ausnahmesituationen. Viele Schulgebäude befinden sich überdies in schlechtem Zustand, sodass die Gefahr besteht, dass für die Schulträger der Distanzunterricht eine Sparmöglichkeit darstellen kann (Sanierung vs. Distanzbeschulung).
Fazit
Der PhV NRW fordert eine präzisere Definition der Ausnahmetatbestände. Zudem muss weiterhin per Gesetz abgesichert sein, dass Präsenzunterricht als pädagogischer Normalzustand betrachtet und Distanzunterricht nicht schleichend zur Regel wird. Schwammige Ausnahmeregelungen dürfen keine falschen Anreize setzen, wenn der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen in NRW weiterhin im Sinne der Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden soll.
Düsseldorf, den 08. September 2025
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sabine Mistler
Landesvorsitzende