Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Geographie | 2026

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 30.01.2026

STELLUNGNAHME

des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)

zum Kernlehrplan Geographie
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule

(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)

I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern

Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.

Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!

Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:

  • Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
  • Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
  • Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
  • Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
  • Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
  • Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
  • Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
  • Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
  • Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
  • Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
  • Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
  • Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).

II. Einleitung und Vorbemerkungen

Der neue Kernlehrplan (KLP) Geographie für Nordrhein-Westfalen stellt sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und greift dabei die Empfehlungen des Runden Tisches Geographie NRW aus der Roadmap 2030 auf, was wir ausdrücklich begrüßen. Damit wird eine moderne und gesellschaftlich relevante Geographiebildung angestrebt, die aktuelle Entwicklungen und globale Problemstellungen aufgreift. Besonders positiv fällt auf, dass Lösungsstrategien zu zentralen Herausforderungen wie dem Klimawandel erarbeitet werden. Kritisch sehen wir, dass die Fokussierung auf das Thema Klimawandel sehr stark ausfällt. Obwohl dessen Bedeutung unbestritten ist, kann eine zu häufige Ansprache zu einem gewissen Verdruss bei den Schülerinnen und Schülern (SuS) führen.

Um den neuen KLP der Sek II jedoch angemessen einordnen zu können, ist es unerlässlich, auch den KLP für die Sek I zu überarbeiten. Der Runde Tisch verweist zu Recht auf Redundanzen im Spiralcurriculum: Wenn Themen bereits in der Sek I gründlich behandelt wurden, ist es nicht zwingend erforderlich, sie in der Sek II erneut aufzugreifen. Dies schafft Raum für weitere, bislang unterrepräsentierte, Aspekte des Faches. Hinzu kommt, dass einige Themen der Sek I erst in den Jahrgangsstufen 9 oder 10 behandelt werden – also so nah an der Oberstufe, dass eine erneute Behandlung in der Sek II nicht mehr zwingend notwendig erscheint oder diese Themen gegebenenfalls aus der Sek I herausgenommen werden könnten.

An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass sich das Fach Erdkunde/Geographie in der Gesamtbetrachtung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer zu klein macht, insbesondere im Vergleich zu Sozialwissenschaften und Geschichte. Bei internationalen Vergleichsstudien wie PISA werden regelmäßig geographische Themen in den Naturwissenschaften abgefragt, was zu einer verstärkten Förderung der Naturwissenschaften führt. Hier sollte das Fach Geographie wieder stärker sein physisch-naturwissenschaftliches Standbein in den Vordergrund stellen, um seine Bedeutung im Fächerkanon zu unterstreichen.

III. Kapitel 2: Analyse der inhaltlichen Schwerpunkte und Inhaltsfelder

Wir stellen fest, dass die Themen des GK nicht in dem Umfang reduziert wurden, wie es der Stundenumfang von 3 Stunden im GK und 5 Stunden im LK eigentlich vorsieht.

Inhaltlich nehmen die gesellschaftswissenschaftlichen Themen nach wie vor einen zu hohen Anteil ein im Vergleich zu den physischen Teilbereichen. Das ist bedauerlich, da gerade die Geographie als einziges Fach die Vernetzung von Naturwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft in den Mittelpunkt stellt. In der wissenschaftspropädeutischen Arbeit sollten die drei Aspekte des Faches – Physische Geographie, Anthropogeographie und Mensch-Raum-Komplex – in ähnlicher Breite berücksichtigt werden. Dies wäre auch für mögliche Projektkurse sinnvoll, die Anknüpfungspunkte im Lehrplan benötigen. Unklar bleibt zudem, wo und in welchem Umfang Freiräume für individuelle Schwerpunktsetzungen vorgesehen sind.

Die Entscheidung, den Aspekt „Boden“ zugunsten einer didaktischen Reduzierung auszuklammern, bewerten wir positiv. Dieses Thema könnte jedoch im LK (Q1) als vertiefender Aspekt sinnvoll integriert werden. Ebenso wird der Geofaktor Mensch im Anthropozän thematisiert, jedoch ohne Bezüge zu anderen Erdzeitaltern herzustellen. Dies ließe sich etwa bei der Behandlung fossiler Energieträger aufgreifen oder als eigenständige Erweiterung im Leistungskurs aufnehmen.

Die explizite Nennung einzelner Motivationen wie „Gender“ bei Migration ist irreführend und eng geführt. Eine allgemeinere, offene Formulierung wäre zu bevorzugen, um der Vielschichtigkeit von Migrationsgründen gerecht zu werden.

Inhaltsfeld 7 wirkt wie eine lose Sammlung von Einzelthemen, die in anderen Inhaltsfeldern keinen Platz gefunden haben. Eine systematische Zuordnung wäre sinnvoll: So könnte die Tertiärisierung stimmig zu Wirtschaftsprozessen in Inhaltsfeld 4 verschoben werden; Digitalisierung findet ebenso dort einen besseren thematischen Anker. Globalisierung wiederum lässt sich für Inhaltsfeld 6 mitbetrachten. Dadurch würden größere, in sich geschlossene Themenkomplexe entstehen, die die Zuordnung zu den Halbjahren erleichtern und die Struktur des Lehrplans stärken.

IV. Kapitel 3 und 4: Prüfungsformate, KI und Abiturregelungen

Die Verbindlichkeit gleichwertiger komplexer Lernleistungen (S. 42) erscheint unflexibel. Sinnvoller wäre es, diese als Option vorzusehen, sodass Schulen und Lehrkräfte passgenau auf ihre jeweilige Schülerschaft und Unterrichtssituation reagieren können.

Die Vorgaben zur Integration von KI im Unterricht sind zu vage. Es fehlt eine klare Definition, welche KI-Werkzeuge in welchem Umfang und zu welchen Themen eingesetzt werden dürfen und wie die Ergebnisse zu bewerten sind. Hier besteht dringender Klärungsbedarf, um Verunsicherungen bei Lehrkräften und Lernenden zu vermeiden.

Die klare Betonung von Präsentationen als Ersatz für Klausuren wirft Fragen auf: In vielen Kursen sind Präsentationen bereits fester Bestandteil der Sonstigen Mitarbeit. Es drohen Dopplungen, wenn beispielsweise Gruppenpräsentationen sowohl für die SoMi als auch als Klausurersatz gewertet werden. Hier ist eine klare Abgrenzung und Präzisierung notwendig.

V. Abiturregelungen und das 5. Prüfungsfach

Die Regelungen für das 5. Prüfungsfach (Präsentationsprüfung) sind unklar formuliert. Insbesondere stellt sich die Frage, ob im Fall eines bereits benoteten Projektprodukts (z.B. aus einem Projektkurs) ausschließlich die Präsentation bewertet werden soll. Um Dopplungen und Bewertungsunsicherheiten zu vermeiden, ist hier eine explizite Klarstellung erforderlich.

Fazit

Der neue Kernlehrplan setzt wichtige Impulse für eine moderne Geographiebildung und greift gesellschaftsrelevante Themen verstärkt auf. Positiv hervorzuheben ist die Bereitschaft zur didaktischen Reduzierung und zur stärkeren Gewichtung globaler Herausforderungen. Gleichzeitig bleibt an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf: Eine klarere Zuordnung und Formulierung der Inhalte, präzisere Vorgaben zu Prüfungsformaten, KI und Abiturregelungen sind notwendig, um praxisnahe und transparente Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und Lernende zu schaffen.

Düsseldorf, den 28. Januar 2026

gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –

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