Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Italienisch | 2026
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Kernlehrplan Italienisch
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule
(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)
I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern
Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.
Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!
Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:
- Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
- Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
- Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
- Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
- Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
- Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
- Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
- Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
- Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
- Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
- Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
- Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).
II. Allgemeine fachspezifische Anmerkungen zum KLP-Entwurf Italienisch
Im Allgemeinen ist es zu begrüßen, dass der KLP Italienisch hinsichtlich seiner konkreten inhaltlichen Ausgestaltung im Vergleich zum alten KLP verschlankt wirkt. Er gibt den Lehrkräften mehr Freiraum in der unterrichtlichen Ausgestaltung, bietet aber trotzdem ausreichend Orientierung. Lediglich die Ausführungen zur Präsentationsprüfung und der besonderen Lernleistung bleiben sehr unkonkret.
III. Konkrete Hinweise zum KLP-Entwurf Italienisch
- Aufgaben und Ziele des Faches
Im Vergleich zum alten KLP, werden hier die Kompetenzen aus den Bereichen 4K ergänzt (vgl. S. 7: „Zu den Zielen des Faches gehört es auch, Kompetenzen aus den Bereichen 4 K … .“). In diesem Zusammenhang soll eine reflektierte Auseinandersetzung mit generativen KI-Systemen stattfinden. Entsprechende Beispiele wären wünschenswert.
- Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen
Der zweite Abschnitt des KLP zeigt, dass im Vergleich zum alten Lehrplan die Kompetenzerwartungen klarer und knapper formuliert wurden. Die Ausführungen zu den Kompetenzerwartungen sind inhaltlich reduzierter und somit für Schüler und Lehrkräfte zugänglicher. Dies gilt sowohl für die Ausführungen LK/GK Italienisch als fortgeführte Fremdsprache als auch für den GK Italienisch als neu einsetzende Fremdsprache. Gut sind auch die fachlichen Konkretisierungen, die eine fachliche Orientierung bieten (Beispiel: Interkulturelle kommunikative Kompetenz – vgl. S.21/ 37 für den Leistungskurs und S. 45/ 51 für den Grundkurs).
- Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
In den Passagen zum Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten findet man folgende Ausführungen:
„Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung gemäß APO-GOST hinreichend Rechnung getragen werden. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und die äußere Form sollen allerdings nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurde.“
Sind hier nicht eher Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der italienischen Sprache gemeint?
Aus den Ausführungen zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen (S.61) ergibt sich aus unserer Sicht die Frage nach der praktischen Umsetzung der komplexen Lernleistung in einer neu einsetzenden Fremdsprache und der zielsprachlichen Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Kriteriums der Wissenschaftspropädeutik. Dies ist für Italienischlernende (GK Italienisch als neu einsetzende Fremdsprache) zu Beginn des z.B. zweiten Lernjahres schwer zu erreichen. Zugelassen ist im KLP lediglich die produktbasierte Präsentation mit zielsprachlichen Vertiefungsgespräch, weitere komplexe Leistungsnachweise können von der Fachschaft genehmigt werden. Hier wären weitere Möglichkeiten für angemessene Leistungsnachweise wünschenswert.
„Ein gleichwertiger komplexer Leistungsnachweis umfasst im Schwerpunkt eine schriftliche, mündliche oder praktische Vermittlungsform. Die Vermittlungsformen können in Teilen überlappen. Fachspezifisch ist als gleichwertiger komplexer Leistungsnachweis zugelassen:
– Produktbasierte Präsentation mit zielsprachlichen Vertiefungsgespräch
Die Liste kann nach Entscheidung der Fachkonferenz um weitere Formate ergänzt werden, die dem Anspruch an einen gleichwertigen komplexen Leistungsnachweis genügen.“
Mündliche Kommunikationsprüfungen sollen einmal in der Einführungsphase und einmal in der Qualifikationsphase durchgeführt werden.
„Einen gleichwertigen komplexen Leistungsnachweis besonderer Art stellt die mündliche Kommunikationsprüfung dar, die einmal in der Einführungsphase und einmal in der Qualifikationsphase durchgeführt wird. In der Qualifikationsphase gilt dies für sowohl für Leistungs- als auch für Grundkurse.“
Die Unterscheidung von Leistungs- und Grundkurs wirft die Frage auf, ob die Kommunikationsprüfung in der Einführungsphase auch für die Grundkurse Italienisch als neu einsetzende Fremdsprache gilt oder nur für Grundkurse Italienisch als fortgeführte Fremdsprache. Hier ist eine Klarstellung erforderlich.
- Abitur
Die Ausführungen zur besonderen Lernleistung werden relativ kurz und allgemein dargestellt und man verweist lediglich auf die entsprechenden Bestimmungen der APO-GOSt. Geeignete Beispiele und Ausführungen fehlen. Das gleiche gilt für die Präsentationsprüfung. Auch hier wären konkrete Beispiele vorteilhaft.
Düsseldorf, den 28. Januar 2026
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –