Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Latein | 2026
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Kernlehrplan Latein
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule
(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)
I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern
Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.
Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!
Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:
- Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
- Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
- Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
- Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
- Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
- Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
- Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
- Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
- Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
- Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
- Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
- Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).
II. Allgemeine fachspezifische Anmerkungen zum KLP-Entwurf Latein
Das Fach Latein nimmt aus mehreren Gründen eine Sonderstellung im Fächerkanon der gymnasialen Oberstufe ein, zugleich sieht es einer ungewissen Zukunft entgegen. Es ist bereits in der Sekundarstufe I geprägt von einem hohen Leistungsanspruch an die Schülerinnen und Schüler.
Die erfolgreiche Teilnahme am Lateinunterricht führte in den vergangenen Jahrzehnten bei den Schülerinnen und Schülern zur Bildung umfassender Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen (z.B. hohes Maß an Sprachkompetenz auch im Deutschen, Textverständnis, philologische Genauigkeit, Geschichtsbewusstsein, Durchhaltevermögen, Fleiß, Lernbereitschaft, Logik, Abstraktionsfähigkeit). Diese waren letztendlich auch für unsere Gesellschaft von großem Nutzen und haben zugleich unsere wirtschaftliche sowie kulturelle Entwicklung entscheidend befördert. Außerdem hat sich die Fachdidaktik in den zurückliegenden Jahren verändert wie in keinem anderen Fach, um die fruchtbare Auseinandersetzung mit der lateinischen und deutschen Sprache sowie mit den antiken Inhalten in den Bereichen Rhetorik, Philosophie, Religion, Gesellschaft, Geschichte, Literatur, Kunst und Politik im Sinne der historischen Kommunikation für die heutigen Schülerinnen und Schüler weiterhin zu ermöglichen und attraktiv zu halten.
Kern des Unterrichts in der Oberstufe war und ist die Übersetzung lateinischer Originaltexte (im bisherigen KLP S. 21: „Schülerinnen und Schüler können Originaltexte sprachlich richtig und sinngerecht rekodieren und ihr Textverständnis in einer Übersetzung dokumentieren.“). Diese zentrale Kompetenz wird im Entwurf nun entwertet durch den Entfall des Anspruches der sprachlichen Richtigkeit (S. 15: „Die Schülerinnen und Schüler übersetzen Originaltexte zielsprachen- und sinngerecht.“). Passend dazu ist aus dem Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ (S. 37f.) der Fehlerquotient von 10% gestrichen worden. Der für die Übersetzung geforderte Nachweis eines inhaltlich-sprachlichen Textverständnisses und der Sinnentsprechung ist so nicht mehr nachvollziehbar möglich. Dadurch droht eine Beliebigkeit der Leistungsanforderungen für die Übersetzung und die notwendige Voraussetzung für die Vergleichbarkeit von Lernergebnissen ist nicht mehr gegeben. Dies widerspricht dem ersten Satz des KLP-Entwurfs, der den Zweck der KLP allgemein beschreibt (S. 6): „Kernlehrpläne leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Anspruchsniveaus an der Einzelschule sowie im ganzen Land und schaffen notwendige Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit von Lernergebnissen.“
III: Konkrete Hinweise zum KLP-Entwurf Latein
Kapitel 1: Aufgaben und Ziele des Faches
Seite 7: Die Ausführungen zum Punkt „Sprachbildung“ sowie zu dem hervorgehobenen Stellenwert der Sprachkompetenz (vgl. Kapitel 2) begrüßen wir ausdrücklich. Dazu steht die oben genannte Problematik (Wegfall des Fehlerquotienten) in einem gewissen Widerspruch.
Kapitel 2: Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen
Seite 15: „Poesie und Prosa sind in angemessenem Verhältnis zu berücksichtigen.“ Die Formulierung „angemessen“ ist vage. Uns erschiene im Sinne einer 50:50-Quote eine Formulierung wie z.B. „in möglichst ähnlichem Verhältnis“ sinnvoller.
U.a. Seite 15: „[…] übersetzen Originaltexte zielsprachen- und sinngerecht […]“ (die Formulierung ist wiederkehrend in den übergeordneten Kompetenzerwartungen). Allein betrachtet ist es ein Einfallstor für eine Paraphrase als Ersatz für eine ‚traditionelle‘ Übersetzung, auch wenn vorher schon darauf verwiesen wird, dass die Kompetenzbereiche untereinander vernetzt zu denken sind (vgl. S. 12) und „übersetzen“ somit auch alles beinhaltet, was unter Sprachkompetenz und bei der Beschreibung der Inhaltsfelder aufgelistet steht.
Seite 16, Inhaltsfeld 1: Die inhaltlichen Schwerpunkte des für das Fach Latein so wichtigen Jahrgangs EF sind nicht ausreichend klar voneinander abgegrenzt und lassen sich daher weder bestimmten Textsorten noch einzelnen Autoren eindeutig zuordnen.
Seite 17: „Textsorten: Prosa (Brief)“. Die Textsorte „Brief“ scheint keine günstige Wahl zu sein, weil sie keine der genannten Textsorten in den KMK-Vorgaben zum Latinum ist (im Gegensatz zu der dort genannten politischen Rede, die hier wiederum erst in der Q1 folgt). Um das Fach attraktiv halten zu können, wäre es wünschenswert, wenn man in der EF mehrere Optionen hinsichtlich der Textsorten ermöglichen würde.
U.a. Seite 18: „[…] mithilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs […]“. Es finden sich keine Aussagen zur Verwendung oder Nicht-Verwendung digitaler Wörterbücher. Hier besteht Regelungsbedarf.
Seite 29 und Seite 35: Der inhaltliche Schwerpunkt „Christentum und römischer Staat“ sollte weiterhin aufgeführt werden (vgl. zu Aufgaben und Zielen, S. 8: „Das Fach Latein ermöglicht durch die historische Kommunikation vertiefte Einsichten
in antike Vorstellungen von der Welt und damit in geistesgeschichtliche, historische und sprachliche Prägungen des modernen Europa.“).
Kapitel 3: Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Seite 38: Der Wegfall des Fehlerquotienten ist für das Fach Latein, wie eingangs begründet, ein besonderes Problem, weil dadurch kein klares Instrument für den Nachweis eines inhaltlich-sprachlichen Textverständnisses mehr vorhanden ist. Die Schülerinnen und Schüler verdienen es aber, dass ein einheitlicher und verbindlicher Bewertungsmaßstab für alle erhalten bleibt. Er ist ein zentrales Element, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der zwar anspruchsvollen, aber verpflichtenden zweiten Fremdsprache – die ja gerade die gymnasialen Standards des Gymnasiums widerspiegelt – vergleichbar und damit gerecht bleiben. Dies gilt besonders, da bekanntermaßen der Druck auf Lehrerinnen und Lehrer am Gymnasium immer größer wird, möglichst keinem Schüler und keiner Schülerin trotz aller Anstrengungen bei der individuellen Förderung eine nicht ausreichende Note zu erteilen. Daher verdienen es auch die Lehrerinnen und Lehrer, dass ihnen verbindliche, konkrete und rechtssichere Vorgaben für die Leistungsbewertung an die Hand gegeben werden, gerade auch im Hinblick auf die Vergabe des Latinums am Ende der EF. Es wäre durchaus möglich und sinnvoll die hohen Ansprüche des Faches an die Übersetzung lateinischer Originaltexte anzupassen, dadurch dass man z.B. den Fehlerquotient auf 12% (statt wie bisher 10%) erhöht und bei der Angabe der Hilfen großzügiger verfährt.
Seite 38: „Aufgaben zur Texterschließung […] mindestens einmal im Schuljahr.“ Für die Q1 ist für GK und LK eine Klausurdauer von nur 90 Minuten vorgesehen, wodurch es ohnehin schon schwierig sein dürfte einen angemessenen Text und dazu passende Interpretationsaufgaben zu finden, die diesen Namen auch wirklich verdienen. Angesichts der Kürze der Klausuren könnte man ggf. überdenken, ob Erschließungsaufgaben in der Leistungsüberprüfung wirklich sinnvoll sind, zumal „erschließen“ in den Kompetenzerwartungen ohnehin immer als „selbstständige“ Tätigkeit beschrieben wird (Ist es sinnvoll, Selbstständigkeit in der Erschließung gelenkt zu überprüfen?).
Seite 38: „Im Laufe der Qualifikationsphase […] angemessen vorzubereiten.“ Hilfreich und sehr sinnvoll wäre ein Hinweis, dass es auch mit den Bewertungsmaßstäben des Latinums kompatibel sein muss – also schon in der EF.
Seite 38: „Besonders gelungene Übersetzungslösungen werden gewürdigt und im Übersetzungsteil positiv berücksichtigt.“ Der zweite Teil des Satzes geht aus unserer Sicht zu weit und würde zu einer Absenkung des gymnasialen Anspruches führen (vgl. auch S. 44). Außerdem bleibt offen, wie diese Würdigung im Übersetzungsteil genau gemeint und umzusetzen ist.
Seite 41: „Paraphrase des Inhalts“ und „Gliederung des Inhalts“. Warum werden diese Operatoren so prominent benannt? Sind beide Aspekte nicht schon in dem Punkt „Aufgaben zur textimmanenten Interpretation“ enthalten? Sonst könnte man auch andere „Operatoren“ auflisten.
Kapitel 4: Abiturprüfung
Seite 45 (allgemein): In welchem Verhältnis stehen Übersetzung und Interpretation im 1. Prüfungsteil der mündlichen Abiturprüfung des 4. Faches? Ein Hinweis „wie in der schriftlichen Abiturprüfung“ wäre durchaus sinnvoll.
Düsseldorf, den 28. Januar 2026
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –