Stellungnahme des PhV NRW zum Antrag der Fraktion der FDP „KI-Korrektur zum Standard machen – Lehrkräfte entlasten, Feedback verbessern“ (Drs. 18/18104)

Kategorien: StellungnahmeVeröffentlicht: 14.05.2026

Stellungnahme des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
für den Ausschuss für Schule und Bildung
des Landtags Nordrhein-Westfalen

zum Antrag der Fraktion der FDP „KI-Korrektur zum Standard machen – Lehrkräfte entlasten, Feedback verbessern“
(Drs. 18/18104)

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Kuper,

der PhV NRW nimmt gern die Gelegenheit wahr, zur Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Schule und Bildung zum Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 18/18104) schriftlich Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhang legen wir unsere Positionen zu diesem wichtigen Thema dar.

Ohne Zweifel ist generative künstliche Intelligenz im Schulalltag und in der Lebensrealität der Lehrenden und Lernenden angekommen. Sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler nutzen KI-Systeme regelmäßig, wie Befragungen – auch des Philologenverbandes NRW (https://bit.ly/4cXDjZ2) – eindeutig belegen. KI-Systeme können Lehrerinnen und Lehrer bei der Unterrichtsvorbereitung, der Erstellung von Klassenarbeiten, Klausuren, Erwartungshorizonten ebenso unterstützen wie bei der schriftlichen Kommunikation beispielsweise mit Eltern, bei der Organisation des Schulalltags und bei der Auf- und Vorbereitung von Feedback- und Beratungsgesprächen.

Angesichts stetig wachsender Aufgaben und Herausforderungen etwa durch bürokratische Zwänge, Inklusion, Zuwanderung, Digitalisierung und Reformvorhaben können Lehrkräfte mithilfe von KI-Systemen unter Umständen Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft (Pädagogik, Unterricht und Beziehungsarbeit) gewinnen.

Weiteren Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen steht der PhV NRW insofern offen gegenüber, als diese gründlich zu analysieren und auf Sinnhaftigkeit und Alltagstauglichkeit hin zu überprüfen sind. Dem Vorschlag der FDP-Fraktion, KI-Korrekturen bei Klassenarbeiten und Klausuren insbesondere an weiterführenden Schulen unter bestimmten Rahmenbedingungen zu ermöglichen, stimmen wir zu; KI-Korrekturen grundsätzlich und verpflichtend zum Standard zu machen, lehnen wir allerdings deutlich ab.

Leistungsbewertungen in der Schule sind keine rein technischen Vorgänge. Sie verlangen fachliche Einordnung, pädagogische Verantwortung und professionelle Urteilskraft. Klassenarbeiten und Klausuren an weiterführenden Schulen erfassen komplexe Denk- und Darstellungsleistungen. Dazu gehören individuelle Lösungswege, argumentative Qualität, sprachliche Präzision, Kontextverständnis und fachmethodische Selbstständigkeit. Solche Leistungen lassen sich nicht zuverlässig in standardisierte, (teil-)automatisierte Bewertungsroutinen überführen.

Datengetriebene Systeme bevorzugen typischerweise das, was formal leicht erfassbar und standardisierbar ist. Gerade deshalb besteht die Gefahr, dass kreative, eigenständige oder fachlich anspruchsvolle, aber nicht schematische Antworten benachteiligt werden könnten. Das betrifft insbesondere sprachliche und gesellschaftswissenschaftliche Fächer, aber auch alle Aufgabenformate, in denen Begründungstiefe, Perspektivübernahme und individuelle Lösungsstrategien von Bedeutung sind.

Hinzu kommt das grundlegende Problem der Nachvollziehbarkeit. Schulische Bewertungen müssen begründbar, überprüfbar und gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern pädagogisch vermittelbar sein. Wenn Bewertungen auf intransparenten oder nur eingeschränkt nachvollziehbaren Prozessen beruhen, leidet das Vertrauen in die Objektivität der Leistungsbewertung. Der PhV hält dies für mit den Anforderungen an einen rechtsstaatlich und pädagogisch verantworteten Schulbetrieb keinesfalls vereinbar.

​Auch aus rechtlicher Sicht verbietet sich eine KI-basierte Standardisierung. Das Ministerium für Schule und Bildung weist zurecht darauf hin, dass KI zur Korrektur allenfalls unterstützend durch Lehrkräfte eingesetzt werden kann und dass dabei keine personenbezogenen Daten übertragen werden dürfen (www.schulministerium.nrw/node/26651). Aus dieser Vorgabe wird deutlich, dass der praktische Einsatz von KI-Korrekturen im Schulalltag eng begrenzt ist, schlicht weil Leistungsnachweise regelmäßig personenbezogene und sensible Informationen enthalten.

Eine politisch gesteuerte Festlegung, KI-Korrekturen zum Standard zu machen, würde die professionelle Verantwortung von Lehrkräften in problematischer Weise verschieben. Zu betonen, der Mensch, sprich die Lehrkraft, hätte bei Korrekturen das letzte Wort, folgt zwar dem Human-In-The-Loop-Ansatz, wird in der Realität aber schwierig umzusetzen sein. Wo KI-gesteuerte Auswertungen zum Regelfall erklärt werden, wächst der Druck auf jede einzelne Lehrkraft, sich auf automatisierte Einschätzungen zu verlassen. Damit entstünde schleichend eine Verlagerung von

Bewertungsverantwortung auf externe Systeme, deren innere Logik oft nicht hinreichend transparent und pädagogisch nicht verantwortlich ist.

Statt KI-Korrekturen politisch motiviert zum Standard zu erklären, sollte eine differenzierte Strategie verfolgt werden. Diese muss

  • die professionelle Urteilskompetenz der Lehrkräfte stärken,
  • unterstützende Anwendungen dort ermöglichen, wo sie didaktisch sinnvoll und rechtlich zulässig sind,
  • die Grenzen automatisierter Bewertungen klar benennen, und
  • pädagogische und ethische Standards verbindlich absichern.

Unter diesen Prämissen überzeugt der FDP-Antrag nicht in allen Belangen, obwohl Ansätze erkennbar sind, Lehrerinnen und Lehrer in Alltagstätigkeiten zu entlasten

Düsseldorf, den 13. Mai 2026

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sabine Mistler
Vorsitzende PhV NRW

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