Notbetreuung ausgeweitet – eine außergewöhnliche Maßnahme in einer außergewöhnlichen Situation
Betreff: Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (8. Mail)
Mit der 8. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW wird die Möglichkeit der Notbetreuung in Schulen auf Wochenenden und die Osterferien erweitert und auf alle Beschäftigten, die Anspruch auf Notbetreuung haben, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin. Ein solcher Eingriff in die Arbeitszeit der Lehrkräfte ist bisher einmalig. Wir müssen versuchen, diese Zeiten gemeinsam zu meistern und wir alle sind gefordert zu unterstützen.
Vor der Veröffentlichung dieser Schulmail wurden die Hauptpersonalratsvorsitzenden aller Schulformen im Rahmen einer mündlichen Vorabinformation über Dringlichkeit und Grundzüge der Maßnahme unterrichtet.
Sie konnten dabei folgende wichtige Regelungen erreichen:
Die Beteiligung der Lehrerräte ist gesichert, sie sind von der Schulleitung zu informieren und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dabei geht es vor allem darum, einen gerechten und transparenten Einsatz im Sinne aller Lehrkräfte im Blick zu haben.
Die Vorrangigkeit des Einsatzes von Freiwilligen sollte Grundprinzip der Besetzung der Notbetreuung sein.
Lehrkräfte über sechzig Jahre und älter, sog. Risikopersonen und Schwangere sowie Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch in Mutterschutz befinden, dürfen nicht zur Betreuung herangezogen werden.
Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer im Einsatz bei der Betreuung an den Schulen den größtmöglichen Schutz vor einer Infektion mit COVID-19 erhalten. Dazu zählen die Sicherstellung der Versorgung mit Hygienemitteln und die Begrenzung der Anzahl der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen in ausreichend großen Räumen. Lehrerinnen und Lehrer in der Betreuung dürfen keinem erhöhten Risiko ausgesetzt werden.
Für den Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen war der Zeitpunkt der Versendung der letzten Schulmail äußerst ungünstig, für Schulen war dies kaum über das Wochenende angemessen zu organisieren.
Krisenzeiten verlangen außergewöhnliches und gerade in diesen Wochen zum Teil schnelles Handeln. Dafür haben wir volles Verständnis. Dennoch ist es erforderlich, die Beteiligungsrechte weiterhin zu berücksichtigen. Wenn wir in den nächsten Wochen und vielleicht sogar Monaten unseren Dienstpflichten nachkommen und weitere notwendige Maßnahmen umsetzen sollen, dann benötigen wir als Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen eine frühzeitige Beteiligung und eine Kommunikation mit größtmöglicher Transparenz, um gemeinsam zu guten Lösungen zu kommen und außergewöhnliche Entscheidungen mittragen zu können.
Wenn Sie Fragen und Anregungen haben, melden Sie sich bei uns.
Ihr Philologen-Verband NW