Mitgliederinformation zum Schulbetrieb im nächsten Schuljahr – Forderungen des PhV NW
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gestern Abend fand ein erneutes internes Treffen des MSB mit den Lehrerverbänden und den Schulleitervereinigungen statt. Dabei ging es vorrangig um den Schulbetrieb im nächsten Schuljahr. Am Montag sollen die Schulen über den Schulbetrieb per Schulmail informiert werden.
Der PhV NW hat sich – wie auch in den letzten Wochen und Monaten – intensiv an den Diskussionen beteiligt und Forderungen im Sinne der Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs eingebracht. Einige wichtige möchte ich Ihnen hiermit kurz skizzieren.
Das Ministerium geht, wie bereits gestern von den Ministerpräsidenten im Gespräch mit der Bundeskanzlerin vereinbart, von einem Regelbetrieb nach den Sommerferien aus. Somit ist die Grundlage für alle Entscheidungen und Planungen zunächst auch dieses Szenario.
Schutz von Lehrkräften im Schulbetrieb
Der PhV NW fordert, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler umfassend vor gesundheitlichen Risiken im Schulbetrieb zu schützen.
So sollten breitflächig COVID-19-Testungen stattfinden, wenn ein konkreter Verdachtsfall an einer Schule auftritt. Ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter und eine unbürokratische Möglichkeit der Testung für Lehrinnen und Lehrer sowie eine selbstverständliche Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen sollten garantiert werden.
Wir benötigen in NRW einen einheitlichen Fahrplan für die Schulen bei Eintreten eines Corona-Verdachtsfalls bzw. einer akuten Erkrankung durch Corona. Hierzu ist bereits seit gestern eine Handreichung online veröffentlicht: (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Ansteckungsfall-_-verdacht/Corona-Verdacht-in-Schule_final.pdf).
Lehrkräfte, für die ein sehr hohes bzw. hohes Risiko im Falle einer Erkrankung an COVID-19 besteht, müssen auch künftig besonders geschützt werden – nicht nur vor einer Infektion, sondern auch vor beruflichen Nachteilen – falls sie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.
Einsatz im Präsenz- und Distanzunterricht
Falls – auch nur punktuell – Unterricht auf Distanz notwendig ist, benötigen wir klare Rahmenvorgaben für den Distanzunterricht. Dazu gehören die gleichberechtigte Anrechnung der Präsenz- und Distanzunterrichtsstunden, eine verpflichtende Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler an beiden Formaten und auch eine rechtliche Basis für eine reguläre Bewertbarkeit von Schülerleistungen. Es ist uns als PhV NW sehr wichtig zu betonen, dass der Unterricht auf Distanz nicht ausschließlich als digitaler Unterricht definiert wird. Auch analoger Fernunterricht sollte einbezogen werden. Diese Option sollte jeweils in der Entscheidung der einzelnen Lehrkraft liegen. Außerdem sind die digitalen Voraussetzungen nach wie vor nicht überall gleichermaßen gegeben.
Entlastung von Lehrkräften
Die Gymnasien haben nach der jüngsten Statistik eine überdurchschnittlich hohe Präsenzquote. Wir liegen hier bei einer Quote von 94% Besetzung. Dennoch ist uns klar, dass dies für den konkreten unterrichtlichen Einsatz nach den Ferien nicht ausreichend ist. Daher fordern wir zusätzliche Stellen im Rahmen eines Einstellungskorridors, auch im Vorgriff auf den in 2025/26 sprunghaft ansteigenden Lehrerbedarf an den Gymnasien durch den Ausbau von G9 (ca. 4000 Lehrerstellen). Darüber hinaus halten wir es für unsere Schulformen für unerlässlich, dass weitere flexible Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit auch über den Bedarf hinaus Vertretungskräfte zu Unterstützung eingestellt werden können. Es wäre außerdem auch sehr wichtig, Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten sowie ggf. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzustellen.
Es wird in den Sommerferien eine Erweiterung von Bildungs- und Erziehungsangeboten geben. Diese sollten ohne eine Verpflichtung der Bestandslehrkräfte umgesetzt werden. Wir Lehrerinnen und Lehrer benötigen nach den vergangenen Wochen und Monaten extremer Belastung dringend Erholung! Es sollte jedoch die freiwillige Möglichkeit des Ferienengagements geben. Gerade für arbeitssuchende junge Lehrkräfte kann das attraktiv sein. Einen von Elternverbänden geforderten Samstagsunterricht lehnen wir ab.
Auffangen fachlicher Defizite
Die letzten Wochen haben unumstritten für z.T. massive fachliche Lücken bei den Schülerinnen und Schülern gesorgt. Diese sind insgesamt jedoch sehr unterschiedlich und können nach unserer Auffassung erst nach den Sommerferien durch die Lehrerinnen und Lehrer tatsächlich eruiert werden. Für uns sind daher Sie die Fachleute, Expertinnen und Experten für die „Bestandsaufnahme“ nach den Ferien.
Die Schülerinnen und Schüler im laufenden G8-Jahrgang haben ein ohnehin strammes Programm im nächsten Halbjahr vor sich. Notwendig aufzuholende Unterrichtsinhalte müssen daher im Rahmen der individuellen Förderung abgedeckt werden – zum Beispiel auch mit Unterstützung zusätzlichen Personals.
Wir fordern jetzt noch konsequenter als in der Vergangenheit eine Konzentration auf die wichtige Kernaufgabe: Unterricht. Eine weitere Aussetzung der Qualitätsanalyse und eine größere Flexibilität bei der Umsetzung von KaoA wären ganz in diesem Sinne.
Abitur 2020/21 und 2021/22
Abiturientinnen und Abiturienten 2020/21 sollten ein zentrales Abitur machen können, dass fair und bundesweit vergleichbar ist. Eine fachspezifisch angemessene Ausweitung der Anzahl der Abituraufgaben, aus denen die Lehrkräfte auswählen, wäre ebenfalls ganz in unserem Sinne.
Lehrkräfte der neuen Q1 benötigen sehr zeitnah klare Aussagen zu möglichen Streichungen oder Anpassungen der obligatorischen Inhalte bis zum Abitur 2021/22.
Fakt ist, auch das kommende Schuljahr wird erneut eine große Herausforderung für uns alle werden. Der PhV NW wird sich weiterhin für Ihre Belange, insbesondere Ihren Gesundheitsschutz, die Reduzierung der Belastungen und die Qualität an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs einsetzen.
Ihr Philologen-Verband NW