Rechtsabteilung & Rechtsschutz
Die Rechtsabteilung macht Ferien
Unsere Rechtsabteilung bleibt von Montag 22. Dezember 2025, bis Freitag, 5. Januar 2026, geschlossen. Bei dringenden fristgebundenen Angelegenheiten wie Widerspruchs- und Klageverfahren senden Sie bitte per Mail einen formlosen „Antrag auf Rechtsschutz“ an die Adresse recht@phv-nrw.de. Schilden Sie den Sachverhalt und fügen Sie alle diesbezüglichen schriftlichen Unterlagen im PDF-Format bei. Bitte füllen Sie auch die „Einwilligungserklärung” (s. untenstehenden Link) aus und senden Sie diese mit.
Wir leiten Ihre Unterlagen dann an das Dienstleistungszentrum West des Deutschen Beamtenbundes nach Bonn weiter, wo ein Anwalt Ihre Angelegenheit bearbeiten wird.
Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz in dienstlichen Belangen.
Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung des dbb bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, es werden mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt oder kurze Rechtsgutachten erstellt. Im Verfahrensrechtsschutz werden Sie rechtlich in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren vertreten. Dies umfasst sowohl die Vertretung in schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.
Das Gesetz verbietet uns, jeder Lehrerin, jedem Lehrer in NRW Rechtsberatung zu geben. Diese Service-Leistung bleibt den Mitgliedern des Philologenverbandes vorbehalten.
Bitte beachten Sie auch, dass wir keine Übernahme externer Anwaltskosten gewähren können.
Nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf, wenn Sie juristische Beratung benötigen.
Antrag auf Rechtsschutz
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 14:30 Uhr
Montag bis Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 14:30 Uhr
*Nur für Mitglieder
Kontakt:
Tel.: 0211-177 44 111
Fax: 0211-16 19 73
