Ruhegehaltsberechnung

Sind Sie daran interessiert, Ihre voraussichtliche Pension berechnen zu lassen? Wenn Sie kurz vor der Pensionierung stehen oder eine Schwerbehinderung beziehungsweise Dienstunfähigkeit vorliegt, können Sie diesen Service als Mitglied des PhV NRW kostenlos in Anspruch nehmen.

Formblatt Ruhegehaltsberechnung

Füllen Sie das Formular zur Ruhegehaltsberechnung einfach direkt am Computer aus, drucken es anschließend aus und schicken es per Post oder E-Mail an die zuständige Mitarbeiterin in unserer Geschäftsstelle.

Anna Neumann - Geschäftsstelle
Anna Neumann
Mitgliederverwaltung
Telefon: 0211-177 44-126
anna.neumann@phv-nrw.de

Um das Formblatt zur Ruhegehaltsberechnung als E-Mail-Anhang zu versenden, speichern Sie es bitte zuerst auf Ihrem Rechner ab. Anschließend können Sie es Ihrer E-Mail beifügen und versenden.

Unsere Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, sich bei rechtlichen Fragen rund um den Ruhestand an uns zu wenden. Vereinbaren Sie einfach während der üblichen Geschäftszeiten einen telefonischen Beratungstermin mit unserer Rechtsabteilung.