Mitgliederinformation Gesundheit und Infektionsschutz

Kategorien: Aktuelles, MitgliederinformationVeröffentlicht: 07.04.2020

Liebe PhV-Mitglieder,

dies sind wohl für uns alle wirklich ungewöhnliche Osterferien. Seit über drei Wochen sind alle Schulen in NRW geschlossen. Weiterhin besteht die Empfehlung des „Social Distancing“, um die Ausbreitung des COVID19-Virus zu verhindern. Natürlich werden diese Maßnahmen und Handlungsempfehlungen durch den PhV NW vollständig unterstützt. Eine Verlangsamung der Corona-Ausbreitung rettet Menschenleben.

Umso schwerer fällt uns die Vorstellung, dass am 20.04.2020 der Unterricht ganz normal wieder aufgenommen werden kann. „Für mich steht hier ein großes Fragezeichen. Die Schulen wurden geschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Risikogruppen zu schützen. Eine vollstände Öffnung der Schulen kann es daher nur geben, wenn dieses Ziel erreicht wurde und dauerhaft sichergestellt ist“, erklärt die PhV-Landesvorsitzende Sabine Mistler.

Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer ist nicht verhandelbar

In den vergangenen Tagen hat eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen mit dem PhV NW Kontakt aufgenommen, um ihre Besorgnis zum Ausdruck zu bringen. Sie befürchten ein persönliches Gesundheitsrisiko bei einer verfrühten Öffnung der Schultüren. Diese Sorge wird von vielen Eltern sowie Schülerinnen und Schülern geteilt. Daher kann der Standpunkt des PhV NW nur sein: „Es gibt zu einem umfassenden und effektiven Infektionsschutz an den Schulen keinerlei Alternative. Die Schule darf kein Ort sein, an dem Gefahr für Leib und Leben droht. Hier muss der Dienstherr alle notwendigen Maßnahmen treffen“, fordert Sabine Mistler. Der PhV NW hat diese Haltung dem Schulministerium sehr deutlich vermittelt. Darüber hinaus werden alle zur Verfügung stehenden Kanäle genutzt, um keinen Zweifel an der Notwendigkeit dieser Forderungen aufkommen zu lassen. Auch unsere PhV-Mitglieder im Hauptpersonalrat vertreten diesen Standpunkt mit großem Nachdruck.

Viele offene Fragen zum Infektionsschutz gegen das COVID-Virus

Sollten in zwölf Tagen tatsächlich die Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen, stellt sich zunächst die Grundsatzfrage nach dem „Wie“. Wird es einen Teilbetrieb geben? Welche Prioritäten werden gesetzt? Liegen diese auf den Abschlussprüfungen, also auch auf dem Abitur?

Andere praktische Fragen sind ebenfalls zu klären.

Hier nur eine Auswahl:

  • Werden Hand-Desinfektionsstationen an allen Schulen zur Verfügung stehen?
  • Wie will der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten, insbesondere den Angehörigen der Risikogruppen, nachkommen?
  • Wie will er sicherstellen, dass die Angehörigen der Risikogruppen nicht dadurch gefährdet werden, dass ihre Ehe- und Lebenspartner(innen) zum Dienst, ihre Kinder zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden?
  • Werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler auf COVID-19 getestet?
  • Wie sollen Schulen auf einen positiven COVID-19-Test reagieren?
  • Gilt die 2-Meter-Abstandsregel auch im Schulalltag? Wie soll das funktioniere
  • Welche Schüler oder Schülergruppen werden im Fall einer nur teilweisen Wiederaufnahme des Unterrichts vorrangig in die Schule kommen?

Der PhV NW setzt voraus, dass diese Fragen geklärt sein müssen, bevor Schulen wieder für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer geöffnet werden können. Hierfür müssen das Schulministerium und die Bezirksregierungen und insbesondere auch die Schulträger Sorge tragen“, so Sabine Mistler.

Abiturprüfungen sollten trotz Virus nach Möglichkeit stattfinden
Als Philologen liegt uns das Abitur natürlich sehr am Herzen. Die Vorstellung einer Hochschulreife in NRW ohne Abschlussprüfung ist schwer zu akzeptieren. Daher setzen wir uns für eine Durchführung der anstehenden Prüfungen ein. Die Kultusministerkonferenz hat hierfür die richtige Grundsatzentscheidung getroffen: in allen Bundesländern sollen Abiturprüfungen stattfinden. Allerdings dürfen diese Prüfungen nicht zu einer Gesundheitsgefährdung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Abiturientinnen und Abiturienten führen. Im Nachbarland Hessen haben die Prüfungen unter Bedingungen des Infektionsschutzes stattgefunden – vielleicht können wir in NRW von den Erfahrungen der Schulen dort profitieren? Wir brauchen in jedem Fall bundeseinheitliche Lösungen. Die Anerkennung der Hochschulreife durch alle Bundesländer muss gewährleistet bleiben.

Entscheidung kommt spät
Am 15. April wird Schulministerin Yvonne Gebauer bekannt geben, ob die Schulen in NRW vollständig oder nur teilweise oder gar nicht wieder geöffnet werden und wie bzw. unter welchen Bedingungen das Abitur stattfinden soll. Aussagen wie die am vergangenen Wochenende im Kölner Stadtanzeiger verbreitete, der zufolge auch ein Abitur auf der 2/3-Basis der Vornoten möglich sei, sind faktisch korrekt, aber nach der Entscheidung der KMK erst einmal nicht geplant und somit für die derzeitige Diskussion nicht sonderlich hilfreich. Wir haben Verständnis dafür, dass der 15. April als konkretes Datum für die detaillierten Informationen von Seiten des MSB anvisiert sind, da am 14. April in einem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise getroffen werden soll.

Dennoch haben wir dem MSB gegenüber deutlich gemacht, dass die derzeitige große Unsicherheit für alle Beteiligten sehr belastend ist.

Wir hoffen, dass Sie trotz aller Unwägbarkeiten in den nächsten Tagen ein wenig zur Ruhe kommen können, und wünschen Ihnen von Herzen ein frohes Osterfest – bleiben Sie gesund.

Ihr Philologen-Verband NW

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