COVID-19 und Schulöffnungen – Zu viele Unklarheiten und keine konkreten Aussagen zum Schutz aller Beteiligten
Schulministerium riskiert das Vertrauen und den Schutz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
Der PhV NW begrüßt die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der 16 Bundesländer, den Unterricht an den Schulen nicht vor dem 04. Mai 2020 beginnen zu lassen. Diese einstimmige und bundesweit einheitliche Entscheidung auf den frühsten Beginn des Wiedereinstiegs in den Unterricht schafft wichtige Planungs- und Vorbereitungszeit. In den kommenden zwei Wochen können Ministerien und Schulen die Vorgaben für einen sicheren Unterricht klären.
Die gestern vorgestellten Überlegungen des Landes NRW stellen diese sinnvolle Lösung in einer für Lehrerinnen und Lehrer extrem schwierigen Zeit in Frage. Die Entscheidung, bereits in fünf Werktagen, am 23. April, für Abiturientinnen und Abiturienten gezielte freiwillige Lernangebote in den Prüfungsfächern anzubieten, ist sicherlich gut gemeint, wirft aber viele Fragen auf. Wie ist der Gesundheitsschutz gewährleistet? Welche Lehrkräfte stehen zu Verfügung? Wie sind die Risikogruppen definiert? Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gegeben, wenn das Angebot freiwillig ist und Schülerinnen und Schüler sich dennoch abmelden müssen, wenn sie nicht teilnehmen?
Auch nach der 14. Schulmail vom 16. April bleibt aus Sicht des PhV NW zu viel Interpretationsspielraum.
Viele offene Fragen – unzureichende Antworten – enorme organisatorische Herausforderungen
Das aktuelle Vorgehen des MSB erweckt bei allen an Schulen Beteiligten nicht den Eindruck, dass die vergangenen fünf Wochen für eine verantwortliche und sachgerechte Planung der Wiederaufnahme des Schulbetriebs (auch in eingeschränkter Form) genutzt wurden. Insbesondere gibt es große Unsicherheiten mit Blick auf Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen. Die Schulmail verspricht hier „Handlungsempfehlungen“. Aus Sicht des PhV NW ist dies eindeutig zu wenig. Schulen brauchen im Rahmen der Fürsorgepflicht Vorgaben und Lösungen. Darüber hinaus benötigen Schulleitungen und Kommunen konkrete Ansprechpartner für Rückfragen, zum Beispiel im Sinne einer Hotline.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften liegt bei den Schulträgern. Es muss ausgeschlossen werden, dass Lehrkräften in diesem Kontext Aufgaben wie etwa das Reinigen von Kontaktflächen übertragen werden.
Es ist auch nicht hinzunehmen, dass das MSB in seinen Hinweisen zum Gesundheits- und Infektionsschutz nur einen Hygieneplan aus dem Jahre 2015 anführt – zu einer Zeit als es Covid-19 noch gar nicht gab.
Die Organisation des Wiedereinstiegs stellt Schulen vor große Herausforderungen. Viele relevante Detailinformationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, so zum Beispiel die zulässige Gruppengröße für einen Klassenraum.
Schutz von Risikogruppen ungeklärt
Für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler wird nach den Osterferien das Lernen auf Distanz fortgeführt
Es ist aber bisher nicht geklärt, welche Lehrerinnen und Lehrer überhaupt an die Schulen zurückkehren können. Der Infektionsschutz in Zeiten von COVID-19 sieht einen besonderen Schutz von Menschen vor, die aufgrund von Vorerkrankungen bei einer Infektion einen schweren Verlauf zu befürchten haben. Wichtig für die Schulen wäre daher, diese Risikogruppen genau zu definieren. Darüber hinaus fehlen Aussagen, wie mit Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen umzugehen ist.
Aus Sicht des PhV NW ist mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes vor dem 04. Mai weder den Schülerinnen und Schülern noch den Lehrkräften geholfen. Angesichts der vielen Unwägbarkeiten schwindet vielmehr das Vertrauen der Lehrkräfte, dass die Landesregierung sie an ihrem Arbeitsplatz angemessen schützt und unterstützt.
Die Durchführung der Abiturprüfungen ist von von der Kultusministerkonferenz verbindlich beschlossen worden.
Ein Einstieg vor dem 04. Mai sollte nach dem Beschluss auf der Bundesebene ausschließlich für Prüfungen möglich sein. In NRW betrifft dies die Schulen, an denen noch Vorabiturklausuren geschrieben werden müssen, die Voraussetzung für die Zulassung zum Abitur sind. Durch diese Möglichkeit wird sichergestellt, dass alle Abiturientinnen und Abiturienten zeitgleich ins Abitur einsteigen.
Große Problemfelder stellen für uns zum jetzigen Zeitpunkt noch der Infektions- und Gesundheitsschutz sowie die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. Unterrichtliches Geschehen in der Schule lehnen wir daher ab.
Darüber hinaus darf es vor dem 04. Mai keine Präsenzpflicht für Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen geben bzw. sollte diese auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden, etwa im Kontext von Aufsichten über Klausuren und Prüfungen. Lehrerkonferenzen und Dienstbesprechungen in Präsenzform verbieten sich aus Gründen des Infektionsschutzes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PhV NW