Covid-19 und Schulöffnungen – Zu viele Unklarheiten und keine konkreten Aussagen zum Schutz der Beteiligten
- Schulministerium riskiert das Vertrauen von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
- Gesundheitsschutz nicht ausreichend gewährleistet
- Vorgaben insgesamt unzureichend
Düsseldorf, 17.04.2020. Der PhV NW begrüßt die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der 16 Bundesländer, die Wiederaufnahme des Schulbetriebes an den Schulen nicht vor dem 04. Mai 2020 durchzuführen.
Das in NRW geplante Vorgehen stellt diese sinnvolle Lösung in Frage. Die Entscheidung, bereits in fünf Werktagen, am 23. April für Abiturientinnen und Abiturienten gezielte freiwillige Lernangebote in den Prüfungsfächern anzubieten, ist sicherlich gut gemeint, allerdings mit vielen Unklarheiten verbunden: Wie ist der Gesundheitsschutz gewährleistet? Welche Lehrkräfte stehen zu Verfügung? Wie sind die Risikogruppen definiert? Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gegeben, wenn das Angebot freiwillig ist und Schülerinnen und Schüler sich dennoch abmelden müssen, wenn sie nicht teilnehmen? Die 14. Schulmail vom 16. April lässt aus Sicht des PhV NW insgesamt einen zu hohen Interpretationsspielraum.
Viele offene Fragen – unzureichende Antworten – enorme organisatorische Herausforderungen
„Die aktuelle Vorgehensweise des MSB erweckt bei allen Beteiligten nicht den Eindruck, dass die vergangenen fünf Wochen für eine verantwortliche und sachgerechte Planung der Wiederaufnahme des Schulbetriebes (auch in eingeschränkter Form) genutzt wurden. Insbesondere gibt es große Unsicherheiten mit Blick auf Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen“, so Sabine Mistler, Vorsitzende des Philologen-Verbands NW. Die Schulmail verspreche „Handlungsempfehlungen“. Aus Sicht des PhV NW ist dies eindeutig zu wenig. Schulen brauchten im Rahmen der Fürsorgepflicht konkrete Vorgaben und Lösungen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften liegt bei den Schulträgern. Es muss ausgeschlossen werden, dass Lehrkräften in diesem Kontext Aufgaben wie etwa das Reinigen von Kontaktflächen übertragen werden.
Es ist auch nicht hinzunehmen, dass das MSB in seinen Hinweisen zum Gesundheits- und Infektionsschutz nur einen Hygieneplan aus dem Jahre 2015 anführt – zu einer Zeit, als Covid-19 noch gar nicht bekannt war.
„Die Organisation des Wiedereinstiegs stellt Schulen vor große Herausforderungen. Viele relevante Detailinformationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, so zum Beispiel die zulässige Gruppengröße für einen Klassenraum“, meint Sabine Mistler.
Schutz von Risikogruppen ungeklärt
Es ist bisher nicht geklärt, welche Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler überhaupt in die Schulen kommen können. Der Infektionsschutz in Zeiten von COVID-19 sieht einen besonderen Schutz von Menschen vor, die aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen bei einer Infektion einen schweren Verlauf zu befürchten haben. Wie stellt sich überdies die Situation für Personen dar, die im häuslichen Umfeld mit Angehörigen der Risikogruppe Kontakt haben? Wichtig für die Schulen wäre daher, diese Risikogruppen präzise zu definieren.
Risikovermeidung bei Wiedereinstieg
Aus Sicht des PhV NW ist mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes vor dem 04.Mai weder den Schülerinnen und Schülern noch den Lehrkräften geholfen. Angesichts der vielen Unwägbarkeiten schwindet vielmehr das Vertrauen der Lehrkräfte, dass die Landesregierung sie an ihrem Arbeitsplatz angemessen schützt und unterstützt.
Nach dem verbindlichen Kultusministerkonferenzbeschluss bundesweit Abiturprüfungen durchzuführen, sollte ein Einstieg vor dem 04.Mai nur für Prüfungen möglich sein. In NRW betrifft dies die Schulen, an denen noch Vorabiturklausuren geschrieben werden müssen, die Voraussetzung für die Zulassung zum Abitur sind. Durch diese Möglichkeit wird sichergestellt, dass alle Abiturientinnen und Abiturienten zeitgleich ins Abitur einsteigen.
Große Problemfelder stellen für uns zum jetzigen Zeitpunkt noch der Infektions- und Gesundheitsschutz sowie die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. Unterrichtliches Geschehen in der Schule lehnen wir daher ab.
Darüber hinaus sollte vor dem 04. Mai die Präsenzpflicht für Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden, etwa im Kontext von Aufsichten über Klausuren und Prüfungen. Lehrerkonferenzen und Dienstbesprechungen in Präsenzform verbieten sich aus Gründen des Infektionsschutzes.