Erweiterte Kostenübernahme für abgesagte Klassenfahrten

Kategorien: Aktuelles, MitgliederinformationVeröffentlicht: 29.06.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen an den Privat- und Ersatzschulen,

nach persönlichen Gesprächen und schriftlicher Korrespondenz mit der Schulministerin Yvonne Gebauer und dem Staatssekretär Mathias Richter, hat der Philologen-Verband NW zu der heutigen Entscheidung beigetragen.

Zum Schuljahresende haben wir daher noch eine gute Nachricht für Sie:

Erweiterte Kostenübernahme für abgesagte Klassenfahrten

• Forderung des Philologen-Verbandes NW wird umgesetzt
• Privat- und Ersatzschulen bleiben nicht auf Stornokosten sitzen
• Gleichbehandlungsgrundsatz wird mit Blick auf die Schulpflichterfüllung erfüllt

Mit den heutigen (29.06.2020) Entscheidungen zum Nachtragshaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung eine seit Mai bestehende Lücke bei der Kostenübernahme von stornierten Klassenfahrten geschlossen. Bereits im Mai hatte das Ministerium für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung für öffentliche Schulen zugesagt. Alle Stornierungskosten von Fahrten, die wegen der COVID-19-Pandemie abgesagt wurden, werden den Schulen, Lehrern und Eltern erstattet. Damit war sichergestellt, dass der Gesundheitsschutz von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern nicht zur Kostenfalle wurde. „Die Landesregierung zeigte hier Verantwortung, indem sie alle Stornierungskosten übernimmt. Für den Philologen-Verband NW war die bisherige Lücke, aufgrund der Privat- und Ersatzschulen keinen Anspruch auf diese sinnvolle Regelung hatten“, allerdings völlig unverständlich”, erklärt Sabine Mistler, Vorsitzende des Philologen-Verbandes Nordrhein-Westfalen (PhV NW).

Privat- und Ersatzschulen werden auch unterstützt

Mit der heutigen Regelung im Nachtragshaushalt wird die bestehende Übernahme-Lücke endlich geschlossen. Bis zu den Herbstferien 2020 haben jetzt auch alle Privat- und Ersatzschulen die gleichen Ansprüche wie alle öffentlichen Schulen. Der PhV NW hatte sich intensiv dafür eingesetzt, dass die im Mai beschlossene Regelung ausgeweitet wird. Die jetzige Entscheidung des Landtags trägt dem Rechnung. „Es freut uns sehr, dass das Land die Stornierungskosten, die ansonsten von den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Ersatzschulen zu tragen wären, übernimmt und damit dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung trägt,“ so die Landesvorsitzende Sabine Mistler.

Ihr Philologen-Verband NW

 

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