Philologenverband NRW kritisiert anstehende Vergleichsarbeiten für achte Klassen (Vera-8)

Kategorien: PressemitteilungenVeröffentlicht: 17.02.2022
  • Weitere Belastung für Lehrkräfte ist nicht nachzuvollziehen
  • Wiederholung von Aufgaben konterkariert Sinn der Erhebungen
  • Andere Bundesländer wie Bayern verzichten auf die Pflicht-Arbeiten

Düsseldorf, 17. Februar 2022. Per Schulmail hat das nordrhein-westfälische Schulministerium heute angekündigt, die anstehenden Vergleichsarbeiten für die dritten Grundschulklassen (Vera-3) auf den Beginn des Schuljahres 2022/23 zu verschieben. Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen (PhV NRW) kritisiert, warum an Vera-8, also den Vergleichsarbeiten für achte Klassen, festgehalten werden soll. „Für uns ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Auch die Lehrkräfte an Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen brauchen dringend Entlastung“, sagt Sabine Mistler, Vorsitzende des PhV NRW. „Angebracht wäre es, die Vergleichsarbeiten für achte Klassen an diesen Schulen wie zum Beispiel in Bayern freiwillig anzusetzen.“ Viele Lehrinnen und Lehrer arbeiten aufgrund der enorm hohen Belastung schon viel zu lange am Limit.

Der PhV NRW stellt in diesem Jahr auch grundsätzlich die Aussagekraft der Vergleichsarbeiten infrage. „Bis auf kleinere Anpassungen werden zum dritten Mal in Folge die gleichen Aufgaben gestellt“, erklärt Sabine Mistler. „Da muss man sehr deutlich die Sinnfrage stellen.“ Wir gehen davon aus, dass vielen Schülerinnen und Schülern die Inhalte und Aufgabenstellungen bekannt sind, da sie noch bis vor einigen Wochen als Übungsmaterial zur Verfügung standen. „Von einem tatsächlichen Diagnoseinstrument kann bei Vera-8 so keine Rede mehr sein. Der Leistungsvergleich wird zu einem Armutszeugnis mit schlimmer Außenwirkung“, sagt Mistler.

Hinzu kommt, dass für die Vorbereitung und das Korrigieren der – aus Sicht des PhV NRW – fragwürdigen Lernstandserhebungen viel kostbare Unterrichtszeit verloren geht. „Diese Zeit könnte man sinnvoller nutzen“, sagt Mistler. „Im Moment geht es ja darum, neben dem regulären Unterrichtsstoff auch die coronabedingten Defizite aufzuholen, ganz zu schweigen von den Omikron-Herausforderungen.“

Zum Hintergrund: Die Vera-8-Testungen sind in Nordrhein-Westfalen in der Zeit von Montag, 7. März, bis Freitag, 1. April 2022, angesetzt. Die Lernstandserhebungen beziehen sich im Gegensatz zu Klassenarbeiten nicht auf die zuvor im Unterricht erarbeiteten Lerninhalte. Mit den Erhebungen soll zurückgemeldet werden, welche Kompetenzen die Klasse oder der Kurs längerfristig erworben hat.

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