Philologenverband unterstützt Freiwilligkeit der anstehenden Vergleichsarbeiten (Vera-8)
- Fokus auf Unterricht und pädagogische Arbeit lenken
- Keine weitere Belastung von Lehrkräften durch Pflicht-Tests
- Zweifel an Vergleichbarkeit der Arbeiten in diesem Jahr
Düsseldorf, 25. Februar 2022. Der nordrhein-westfälische Philologenverband (PhV NRW) begrüßt, dass die anstehenden Vergleichsarbeiten für die achten Klassen (Vera-8) für die weiterführenden Schulen in diesem Jahr nicht verpflichtend sind, sondern stattdessen auf freiwilliger Basis angesetzt werden können. „Wir sind erleichtert, dass das Schulministerium nach sehr konstruktiven Gesprächen in dieser Frage eingelenkt hat. Viele Lehrerinnen und Lehrer arbeiten ohnehin am Limit, es ist deshalb richtig, dass Schulen auf die Vergleichsarbeiten verzichten können“, sagt Sabine Mistler, Vorsitzende des PhV NRW. „Für viele unserer Kolleginnen und Kollegen würde das eine enorme Entlastung bedeuten.“
Wie bereits in der vergangenen Woche kommuniziert, stellt der PhV NRW die Aussagekraft der Vergleichsarbeiten (Aufgaben entwickelt vom Institut zur Qualitätssicherung im Bildungswesen (IQB) im Auftrag der Kultusministerkonferenz) grundsätzlich infrage – denn bis auf kleinere Anpassungen werden in diesem Jahr zum dritten Mal die gleichen Aufgaben gestellt. „Wir gehen davon aus, dass vielen Schülerinnen und Schülern die Inhalte und Aufgabenstellungen bekannt sind, da sie noch bis vor einigen Wochen als Übungsmaterial zur Verfügung standen“, erklärt Sabine Mistler. „So haben die Tests im Sinne der Vergleichbarkeit und Validität kaum eine belastbare Aussagekraft.“
Hinzu kommt, dass für die Vorbereitung und Durchführung der Lernstandserhebungen aus Sicht des PhV NRW kostbare Unterrichtszeit verloren geht, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sinnvoller nutzen können. „Im Moment stehen relevante Klassenarbeiten an, die vorbereitet und korrigiert werden müssen. Für die Jahrgangsstufe 8 geht es darum, neben dem regulären Unterricht auch die coronabedingten fachlichen Defizite aufzuholen und die psychosozialen Folgen der Pandemie abzudämpfen“, so Mistler.
Zum Hintergrund: Die Vera-8-Tests sind in Nordrhein-Westfalen in der Zeit von Montag, 7. März, bis Freitag, 1. April 2022, angesetzt. Die Lernstandserhebungen beziehen sich im Gegensatz zu Klassenarbeiten nicht auf die zuvor im Unterricht erarbeiteten Lerninhalte. Mit den bundesweiten Erhebungen soll zurückgemeldet werden, welche Kompetenzen die Klasse oder der Kurs längerfristig erworben hat. Auch in anderen Bundesländern wie Bayern laufen die Tests in diesem Jahr auf freiwilliger Basis.