Informationen zum Beginn des neuen Schuljahrs

Kategorien: Aktuelles, MitgliederinformationVeröffentlicht: 12.08.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

wir hoffen, dass Sie in der zu Ende gehenden Woche alle einen guten Start in das neue Schuljahr hatten. “Entscheidend ist jetzt, wie die Schulen sich auf das neue Schuljahr vorbereiten” –, so stand es in unserer Mail, die wir Ihnen kurz vor den Sommerferien geschickt haben. Das Schulministerium unter der neuen Ministerin Dorothee Feller hat die Zeit genutzt und früh über das neue Handlungskonzept Corona für das neue Schuljahr informiert, das aus unserer Sicht zwar weitestgehend schlüssig, aber auch manche Fragen offen lässt.

In diesen Fällen können Lehrkräfte Tests im Unterricht anordnen 

Grundsätzlich begrüßt der PhV NRW, dass Schulschließungen ausgeschlossen und der Unterricht hauptsächlich in Präsenz erteilt werden soll. Anlasslose Massentests von Schülerinnen und Schülern soll es nicht mehr geben, stattdessen soll bei Jugendlichen und Kindern mit Husten und Schnupfennasen, also mit typischen Erkältungssymptomen, zu Hause getestet werden. Freiwillig, wie es im Konzept heißt. Nur in Ausnahmefällen sollen Schülerinnen und Schülern mit Symptomen in der Schule getestet werden. Laut §4a der Coronaschutzverordnung kann die Lehrkraft oder eine Betreuungsperson einen Test anordnen, wenn nicht zu Hause getestet worden ist oder die Symptome sich im Laufe des Schultages verschlechtern. Die Teilnahme am Unterricht ist vom negativen Ergebnis des “unter Aufsicht durchgeführten Coronaschnelltests” abhängig.

So bewertet der PhV NRW den schwarz-grünen Koalitionsvertrag

Auf zehn von insgesamt 148 Seiten behandelt der schwarz-grüne Koalitionsvertrag die Themen “Schule und Bildung”. Aus Sicht des PhV finden sich in dem Papier durchaus erfolgversprechende Ansätze und gangbare Wege. Besonders erfreulich ist nicht nur das Bekenntnis zum Schulfrieden und zum vielgliedrigen Schulsystem, sondern auch das zur zielgleichen Inklusion an Gymnasien. Eine Auswertung des Vertrags von unserer Vorsitzenden Sabine Mistler erscheint in der September-Ausgabe der Bildung Aktuell.

Keine Post aus dem Ministerium für Lehrerinnen und Lehrer  

Auch wenn die Corona-Informationen aus dem MSB in diesem Jahr rechtzeitig, sprich: früh genug, bei Eltern und Schulen angekommen ist und die Kommunikation aus dem Haus sich etwas verbindlicher und konkreter zu gestalten scheint, haben Lehrerinnen und Lehrer in der Schuljahresmail dennoch eine direkte, an sie gerichtete, Ansprache vermisst. Aber hier lässt sich sicherlich in den kommenden Mails nachsteuern, denn immerhin haben Lehrkräfte einen erheblichen Anteil an der Umsetzung der Regelungen, die aus dem Ministerium kommen.

Das gibt es bei der Auszahlung der Energiepreispauschale zu beachten

Um die Folgen der aktuell drastisch steigenden Gas- und Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung im Frühjahr einen 300-Euro-Zuschuss beschlossen, die jeder/jede einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige im September erhalten soll. Hinweise zu den Auszahlungsmodalitäten der Energiepreispauschale hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung zusammengestellt, Sie finden sie hier.

Termine für die PhV-Rechtsberatung gibt es jetzt per Mausklick 

Unsere frisch renovierte Internetpräsenz werden die meisten von Ihnen bereits kennen. Dennoch lohnt sich immer wieder ein Blick auf die Seite, denn wir arbeiten stets daran, unseren Service für Sie zu verbessern. Bisher haben die Termine für eine Beratung durch unsere Rechtsabteilung telefonisch vergeben. Ab sofort können PhV-NRW-Mitglieder einen Gesprächstermin auch außerhalb unserer Bürozeiten vereinbaren – und zwar rund um die Uhr hier. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsberatung selbst nur von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr stattfindet.

Herzliche Grüße

Ihre
Sabine Mistler

PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen