Wege in den Ruhestand

Kategorien: Bezirk Köln, Bonn/Rhein-SiegVeröffentlicht: 28.09.2023

Regelmäßig wird in den Medien einerseits berichtet von immer stärker drückenden Pensionslasten für den Bund und die Länder, andererseits werden nicht nur junge Beamtinnen und Beamte seitens der Versicherungen vor einer sogenannten Versorgungslücke gewarnt. Und Tarifbeschäftigen drohten, wenn sie sich nicht zusätzlich absicherten, im Ruhestand drastische Einschnitte oder schlimmstenfalls gar die Altersarmut. Es stellen sich daher viele die Fragen: Von welchen Faktoren hängt die Pensions- bzw. Rentenhöhe ab? Wie hoch ist der Mindestbetrag, welche maximale Höhe kann erreicht werden? In welchem Alter, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen kann man derzeit (und künftig) als Lehrkraft in den Ruhestand eintreten?

Um in all diesen Fragen Klarheit zu schaffen, hatten Jutta Bohmann, die Vorsitzende des PhV-Bezirks Bonn/Rhein-Sieg und Mitglied sowohl im Bezirkspersonalrat Köln als auch im Hauptpersonalrat, und ihr Ehemann Jörg Bohmann, die Hauptvertrauensperson für schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Weiterbildungskollegs, am 29. August 2023 zu der Fortbildung „Wege in den Ruhestand“ in das Evangelische Gemeindezentrum von Niederkassel-Rheidt eingeladen.

Bei Kaffee, Kuchen und Frikadellen referierte Herr Bohmann den etwa 15 Teilnehmenden – sowohl verbeamteten als auch tarifbeschäftigten Lehrkräften – kenntnisreich und zahlengewandt nicht bloß über Ruhegehaltssätze bzw. Rentenniveau, ruhegehaltfähige Bezügebestandteile und anrechenbare (Vor-)Dienstzeiten, sondern verstand es auch, einen sicheren Weg zu bahnen durch das schnell unübersichtlich werdende Dickicht an Bedingungskonstellationen, unter denen die Zurruhesetzung von Lehrkräften im Beamtenverhältnis erfolgen kann. An dieser Stelle seien nur wenige Stichwörter wie Regel- und Antragsaltersgrenze, Schul- bzw. Halbjahresende, geleistete Dienstzeit, Versorgungsabschläge, Dienstunfähigkeit, Teildienstfähigkeit und Schwerbehinderung genannt.

Die Fortbildung zeichnete sich neben der beachtlichen Fülle an strukturiert aufbereiteten Informationen besonders dadurch aus, dass Herr Bohmann durchgängig abstrakte Prozentsätze mit konkreten Zahlenwerten verknüpfte und stets flexibel auf die Beratungsbedürfnisse der Anwesenden einging. Hilfreich waren ferner die Hinweise, wo man eine (brauchbare!) Versorgungs- bzw. Rentenauskunft erhalten kann, und die Warnungen vor diversen unseriösen Privatanbietern in diesem Bereich. Als überaus bereichernd erwiesen sich nicht zuletzt die im Kreise der Kolleginnen und Kollegen ausgetauschten Erfahrungen, zu denen Frau Bohmann und Teresa Kemper, Herrn Bohmanns Nachfolgerin als Vertrauensperson für die schwerbehinderten Lehrkräfte bei der Bezirksregierung Köln, ihre fachliche Expertise beisteuerten.

Durch den Fortbildungsbesuch über wesentliche Aspekte zu Pension und Rente (sowie zum Eintritt in dieselben) in ein klares Bild gesetzt, ist man gefeit gegen viele sich hartnäckig haltende Mythen und kann den Weg in den eigenen, nach vielen Jahren als Lehrkraft wohlverdienten Ruhestand vorausschauend planen. Insofern sei die frühzeitige Teilnahme an einer derartigen Fortbildung allen Lehrkräften dringend empfohlen. Marc André Hank