PhV fordert verbindlichere Regeln für den Schulwechsel

Kategorien: PressemitteilungenVeröffentlicht: 10.04.2024
  • Elternwille soll nicht mehr allein über Schulform entscheiden
  • In Berlin ist künftig der Notenschnitt der Grundschule für den Schulwechsel wichtig
  • „Bestmögliche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler in NRW“

Düsseldorf, 10. April 2024. Der nordrhein-westfälische Philologenverband (PhV NRW) fordert auch für NRW verbindlichere Regelungen beim Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen – so wie sie Berlin gestern mit einer Änderung des Schulgesetzes auf den Weg gebracht hat. Laut der neuen Zugangsregelung sollen vom 1. August 2024 an aus den am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 erteilten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache eine Summe gebildet werden. Überschreitet die Förderprognose den Zahlenwert von 14, kann nur dann eine Anmeldung an einem Gymnasium erfolgen, wenn die Eignung für den Besuch des Gymnasiums durch einen Probeunterricht nachgewiesen wird. Im Gegensatz zu NRW wechseln Kinder in der Hauptstadt (und Brandenburg) erst nach der sechsten Klasse an die weiterführenden Schulen.

„Bisher entscheidet in NRW allein der Wille der Eltern, welche Schulform ihr Kind nach der Grundschule besucht. Das führt häufig zu Fehleinschätzungen, unter denen vor allem die Kinder zu leiden haben“, sagt die PhV-Vorsitzende Sabine Mistler. „Wir fordern daher verbindlichere Gutachten beim Übergang von der Prima- in die Sekundarstufe. Das derzeit verpflichtende Elterngespräch an der weiterführenden Schule – ohne die Möglichkeit einer Ablehnung – wird häufig nicht ernst genommen.“

Der PhV engagiert sich seit vielen Jahren für ein Bildungssystem, in dem mit den Fähigkeiten, Neigungen und Talenten von Schülerinne und Schülern ehrlich umgegangen wird. „Wir müssen Bildung endlich wieder von den Kindern aus denken“, sagt Mistler. Für den PhV sind beim Schulwechsel neben den Gutachten auch ein Probeunterricht oder Eingangstests vorstellbar.

Verbindliche Gutachten könnten auch verhindern, dass bei der Anmeldung an besonders gefragten Gymnasien Kinder mit Gymnasialempfehlung im Losverfahren leer ausgehen, während solche ohne diese Empfehlung einen Platz erhalten. Die zunehmende Konzentration auf Schulformen mit gymnasialer Oberstufe beim Übergang von der Primarstufe zur weiterführenden Schule schafft auch in den Gymnasien eine immer stärker ausgeprägte Heterogenität, die ein gezieltes Fordern und Fördern jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers durch die Lehrerinnen und Lehrer in Klassen mit oft 30 Lernenden und mehr in der Sek I kaum noch leistbar macht. „Unser Ziel muss aber sein, die bestmögliche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler dauerhaft und konsequent zu gewährleisten“, sagt Mistler. „Und das geht nur, wenn sie an den Schulen unterrichtet werden, die auch zu ihnen passen.“

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