Philologen beklagen Anfeindungen in Abi-Zeitungen: Lehrkräfte müssen nicht alles hinnehmen

Kategorien: PhV in den MedienVeröffentlicht: 24.04.2024

„Was Lehrerinnen und Lehrer aushalten müssen, die in Abi-Zeitungen aufs Korn genommen werden, geht zu oft unter die Gürtellinie – meint der Philologenverband NRW. „Lehrkräfte wehren sich oft nicht dagegen, leiden aber sehr darunter“, sagt die Vorsitzende Sabine Mistler gegenüber der „Rheinischen Post“. „Man muss die Tabuisierung beenden und reflektieren, was es bedeutet, wenn Grenzen überschritten werden. Jedes Jahr werden Lehrkräfte durch Aussagen und Anfeindungen, die in einer Abizeitung verewigt werden, sehr verletzt. (…)

Wo ist die Grenze – ab wann wird das Persönlichkeitsrecht missachtet? Die Autor*innen liefern ein Beispiel: „In einer Abiturzeitung wird ein Lehrer als ‚faul und inkompetent‘ bezeichnet, ohne dass dafür stichhaltige Gründe oder Beweise vorliegen. Dieser Lehrer könnte nun gegen die Autoren der Zeitung auf Unterlassung klagen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem könnten die Autoren wegen übler Nachrede gemäß § 186 StGB strafrechtlich belangt werden. (…)

Philologen-Chefin Mistler möchte es so weit gar nicht kommen lassen. Ihre Forderung: „Es müssen klare Grenzen gesetzt werden. Und diese Grenzen müssen die Schulen definieren.“ Sie sollten mit den Oberstufenschülerinnen und -schülern Richtlinien vereinbaren über die Sprache, die Inhalte und die Darstellung von Personen. An Schulen, an denen dies schon praktiziert werde, mache man gute Erfahrungen. „Wertschätzung und Respekt dürfen auch in einer Abiturzeitung nicht vergessen werden“, meint Mistler.“

Der gesamte Beitrag ist am Mittwoch, 24. April 2024, im Onlineportal News4Teachers erschienen.