Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit

Kategorien: Aktuelles, AllgemeinVeröffentlicht: 21.11.2024

An alle
Referendarinnen und Referendare,
Beamtinnen und Beamten,
Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber an Ersatzschulen
im PhV NRW


Sehr geehrte Damen und Herren,

Beamtinnen und Beamte, die 2023 in Elternzeit gewesen sind und die Inflationsausgleichsprämie nicht erhalten haben, ist anzuraten, einen Anspruch gegenüber ihrem Dienstherrn noch im laufenden Jahr (bis zum 31.12) geltend zu machen. Ausführliche Informationen sowie einen Musterantrag finden Sie in der Anlage. Der Antrag ist an das LBV zu senden (bzw. bei Lehrkräften an Ersatzschulen an den Träger).

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Avenarius
Justitiar

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