Handynutzungsverbot für alle Schülerinnen und Schüler

Kategorien: PressemitteilungenVeröffentlicht: 24.03.2025
  • PhV fordert Landesregierung zu einer einheitlichen Regelung auf
  • „Schulen sind Orte des Lehrens, Lernens und des Miteinanders“
  • Gewisse Entscheidungsmöglichkeiten auf Schulebene belassen

Düsseldorf, 24. März 2025. Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen (PhV NRW) fordert die Landesregierung auf, ein klares rechtliches Verbot der Smartphonenutzung für alle Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit auf den Weg zu bringen. Die bisherige Praxis, die Entscheidung über Nutzung oder Nichtnutzung den einzelnen Schulen zu überlassen, hat sich als unzureichend erwiesen. Eine landesweit einheitliche rechtliche Regelung ist notwendig, um Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen.

„Die Schule muss ein Ort des Lehrens, Lernens und des sozialen Miteinanders sein“, sagt Sabine Mistler, Landesvorsitzende des PhV. „Die unkontrollierte Nutzung von Smartphones im Schulalltag kann zu einer dauerhaften Ablenkung führen und beeinträchtigt die Konzentration der Schülerinnen und Schüler auf den Unterricht.“ Zudem erschwert die dauerhafte Präsenz digitaler Medien die direkte zwischenmenschliche Kommunikation und die Entwicklung sozialer Kompetenzen.

Schule hat die Aufgabe, negative Einflüsse zu minimieren

Die Erfahrung zeigt, dass viele Schülerinnen und Schüler nicht immer in der Lage sind, eigenverantwortlich mit der Nutzung ihrer Smartphones umzugehen. Neben der Ablenkung im Unterricht birgt die ständige Verfügbarkeit von Handys erhebliche Risiken, darunter Cybermobbing, ungefilterter Zugang zu problematischen Inhalten und eine zunehmende Abhängigkeit von digitalen Medien. „Die Schule hat die Aufgabe, diese negativen Einflüsse zu minimieren und den Fokus auf den Bildungsauftrag zu legen“, sagt Mistler.

Das Argument, es sei wichtiger Medienkompetenz zu vermitteln, anstatt Medien zu verbieten, greift in diesem Fall nicht. „Medienerziehung ist im Rahmen der Lehrpläne verankert“, sagt Sabine Mistler. „Verantwortlicher Umgang mit Smartphones liegt in der Erziehungsverantwortung der Eltern. Wir sehen aber an vielen Stellen, dass auch Eltern dieser schwierigen Aufgabe vielfach nicht mehr gewachsen sind. Das kann aber nicht bedeuten, dass Schule diese Aufgaben auch noch komplett übernimmt.“

Trotz der Forderung nach einer verbindlichen und landesweiten Regelung sieht der PhV die Notwendigkeit, Schulen gewisse Entscheidungen oder Freiheiten bei der Smartphonenutzung zu überlassen. Denn nach wie vor sind Schulen zu unterschiedlich ausgestattet. Noch lange nicht allen Schülerinnen und Schüler werden Endgeräte zur Verfügung gestellt bzw. finden sie eine grundlegend für den Unterrichtsbedarf angemessene Infrastruktur vor. „Dennoch bleiben wir bei unserer Grundsatzhaltung: Ein landesweites Verbot schafft Klarheit und entlastet Schulleitungen, Lehrkräfte und die gesamte Schulgemeinschaft“, sagt Mistler.

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