Distanzunterricht darf nur eine Notlösung bleiben
- Sicherung des Bildungsauftrags bei Krisen wichtig und richtig
- Ausnahmen rechtssicher definieren, Fehlanreize verhindern
- Primat des Präsenzunterrichtes muss gewahrt bleiben
Düsseldorf, 29. Oktober 2025. Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen (PhV NRW) begrüßt das Ziel der Landesregierung, den Bildungs- und Erziehungsauftrag auch in Krisensituationen sicherzustellen. Gleichzeitig warnt der Verband davor, den Distanzunterricht über seinen ursprünglichen Ausnahmecharakter hinaus zu erweitern. „Präsenzunterricht ist und bleibt der pädagogische Regelfall. Distanzunterricht kann nur in eng definierten, echten Notsituationen eine Lösung sein“, sagt die Landesvorsitzende Sabine Mistler. „Dieses Ausnahmeinstrument darf nicht durch die Hintertür zur Regel für Großevents entwickelt werden.“
Kritisch sieht der PhV, dass künftig auch Großveranstaltungen von landes- oder bundesweiter Bedeutung, als Beispiel wird gern ein Kirchentag genannt, Anlass für Distanzunterricht sein sollen. Ebenso kritisieren wir die unpräzise Definition von „unvorhersehbaren Ereignissen“. „Wenn Präsenzunterricht wegen externer Zwecke auf Distanzunterricht verlegt werden muss oder unbestimmte Gefährdungslagen ausreichen, führt das zu Unsicherheit in den Kollegien und auch bei den Eltern. Denn sie müssen u.U. ihre Kinder zur Distanzunterrichtszeit betreuen. Zudem kann dies auch Fehlanreize für Schulträger schaffen“, so Mistler weiter. „Schulgebäude dürfen nicht zweckentfremdet werden – auch nicht durch äußeren Druck.“ Wir begrüßen daher, dass in der Verordnung einige Hürden potenziellen Missbrauch verhindern sollen.
Funktionierende Technik Voraussetzung für Distanzlernen
Die Verwerfungen der Coronapandemie, die die Einführung von digitalem Unterricht bekanntlich massiv beschleunigt haben, weisen noch auf ein weiteres Problem hin: Die technischen Voraussetzungen für störungsfreien Distanzunterricht sind sowohl aus Schul- wie aus Schülersicht nicht überall gleichermaßen gesichert. Ohne die technische Infrastruktur und Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten ist Distanzunterricht nicht machbar.
Unser Fazit: Es muss abgesichert werden, dass Präsenzunterricht als pädagogischer Normalzustand betrachtet und Distanzunterricht nicht schleichend zur Regel werden kann. Unpräzise Ausnahmeregelungen dürfen keine falschen Anreize setzen. Wenn der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen sichergestellt werden soll. Für uns gehören Präsenz und persönliche Kontakte zwischen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern zu den wichtigsten Voraussetzungen für verlässlichen und qualitativ hochwertigen Unterricht.