NRW-Philologen begrüßen KMK-Beschlüsse zum Abitur
- Mehr Vergleichbarkeit der Abschlüsse unter den Bundesländern
- Vorgaben aus Berlin müssen in Landesrecht umgesetzt werden
- Erste Abschlüsse nach neuen Regeln spätestens im Jahr 2030
Düsseldorf, 17. März 2023. Der nordrhein-westfälische Philologenverband (PhV NRW) begrüßt die gestern von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene Angleichung der Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe. Dazu gehören auch Anpassungen bei den Abiturprüfungen, die zu mehr bundesweiter Vergleichbarkeit der Abschlüsse unter den Bundesländern führen sollen. „Auf den ersten Blick bilden die KMK-Vereinbarungen die derzeitigen Abiturvorgaben in Nordrhein-Westfalen umfänglich ab. Das gilt auch für die Anpassungen, die für die Umstellung auf G9 notwendig waren“, sagt die PhV-NRW-Vorsitzende Sabine Mistler.
Wichtig: Die Vermittlung einer vertieften Allgemeinbildung, die Erlangung einer echten Studierfähigkeit und die wissenschaftspropädeutische Ausrichtung gymnasialer Bildung sind und bleiben auch zukünftig die Grundlage der Allgemeinen Hochschulreife. Der hohe Anspruch an das Abitur darf in keiner Weise aufgegeben werden. „Ob die Vereinbarungen der KMK das Ziel der bundesweiten Vergleichbarkeit tatsächlich erreichen, werden wir sehen müssen“, sagt Mistler.
Die Rahmenbedingungen sowie die Struktur des Abiturs erlauben es Nordrhein-Westfalen weiterhin, im Rahmen der Belegung von Grund- und Leistungskursen, an der derzeitigen Anzahl der Abiturprüfungsfächer festzuhalten (zwei Leistungskurse; zwei Grundkurse, davon einer mündlich und einer schriftlich). Die derzeitige Belegung von Pflicht- und Wahlfächern in der Qualifikationsphase innerhalb der drei Aufgabenfelder (das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche sowie das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische) dürfte ebenfalls bestehen bleiben.
Die Änderungen aus der Oberstufenstufenvereinbarung müssen spätestens bis zum Jahr 2027 für diejenigen Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden, die dann in die Einführungsphase einsteigen. Das erste Abitur auf der Basis der Neuregelungen wird somit im Jahr 2030 abgenommen.
Der PhV begrüßt zudem, dass das NRW-Schulministerium die gestrigen KMK-Vereinbarungen in enger Abstimmung mit Lehrerverbänden nun zügig in Landesrecht umsetzen will. „Wir werden uns gern mit unserer Expertise einbringen und den gesamten Prozess konstruktiv-kritisch begleiten“, sagt Sabine Mistler.
Die komplette „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ finden Sie hier.