Amtsangemessene Alimentation – Musterantrag auch für 2023 empfohlen

Kategorien: AktuellesVeröffentlicht: 09.11.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder

auch für das Jahr 2023 ist ein Antrag auf eine Amtsangemessene Alimentation ratsam. Ausführliche Hinweise sowie einen Musterantrag finden Sie unter folgenden Links:

Zur form- und fristgerechten Geltendmachung müssen Sie sicherstellen, dass der Antrag/Widerspruch schriftlich und unterzeichnet dem Dienstherrn in diesem Jahr bis zum 31.12. zugeht. Der Antrag ist jedes Jahr zu wiederholen.

Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber an Ersatzschulen müssen den Antrag auf eine Amtsangemessene Alimentation an den Träger richten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Avenarius
Justitiar
PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen