8. Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW
Sehr geehrter Herr Staude,
vielen Dank für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Nr. 2 Ergänzung des § 33 Abs. 1 sowie Anfügung des neuen Abs. 6
Der PhV begrüßt die Erhöhung der Sonderurlaubstage für die Betreuung erkrankter Kinder sowie die neu geschaffene Möglichkeit, erkrankte Kinder oder nahe Angehörige bei stationären Krankenhausbehandlungen zu begleiten. Die Änderungen bezüglich der Sonderurlaubstage tragen wesentlich dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Lehrkräfte zu erleichtern und zu verbessern. Für den Schulbereich ist allerdings anzumerken, dass entsprechend Ausgleichsressourcen für den erhöhten Vertretungsbedarf vom Dienstherrn, dem Land NRW, für die einzelnen Schulen bereitzustellen sind. Das infolge Krankenstand in den letzten eineinhalb Jahren dauerhaft hohe Vertretungsaufkommen wird durch die beschriebenen Maßnahmen weiter erhöht und die Belastung von Lehrkräften verschärft. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf nicht auf Kosten der weiteren Lehrkräfte finanziert werden.
Düsseldorf, den 19. März 2024
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sabine Mistler
(Vorsitzende PhV NRW)