Sehr geehrte Damen und Herren,
auch für das Jahr 2025 ist ein Antrag auf eine Amtsangemessene Alimentation ratsam. Ausführliche Hinweise sowie einen Musterantrag finden Sie in der nebenstehend.
Zur form- und fristgerechten Geltendmachung müssen Sie sicherstellen, dass der Antrag/Widerspruch schriftlich und unterzeichnet dem Dienstherrn in diesem Jahr bis zum 31.12. zugeht. Der Antrag ist jedes Jahr zu wiederholen.
Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber an Ersatzschulen müssen den Antrag an den Träger richten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Avenarius
Justitiar