PhV NRW: Keine Lösungen von der Stange für Digitalpakt 2.0

Kategorien: PressemitteilungenVeröffentlicht: 22.04.2026
  • Verband fordert echte Bedarfsorientierung bei Mittelvergabe
  • Kollegien bei Beschaffung neuer IT-Geräte mit einbeziehen
  • Wartung und Support sollte keine Aufgabe von Lehrkräften sein

Düsseldorf, 22. April 2026. Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen (PhV NRW) begrüßt die nun vorliegenden Vereinbarungen zum Digitalpakt 2.0 als wichtigen, längst überfälligen Schritt, mahnt aber gleichzeitig eine passgenaue, schulscharfe Umsetzung und echte Bedarfsorientierung an. „Dass bis 2033 von den bundesweit fünf Milliarden Euro rund eine Milliarde Euro nach Nordrhein-Westfalen fließen sollen, ist ein gutes Signal“, sagt Sabine Mistler, die Landesvorsitzende des PhV. „Viele der digitalen Herausforderungen könnten ohne eine angemessene Ausstattung in den Schulen in der Realität kaum erfüllt werden.“

Nach wie vor gibt es aber erhebliche Unterschiede bei der digitalen Ausstattung der Schulen, sowohl zwischen den Kommunen als auch zwischen einzelnen Schulen und Standorten. Während einige Gymnasien und Gesamtschulen bereits über flächendeckende Endgeräteausstattung, stabile Netzinfrastruktur und professionelle IT-Unterstützung verfügen, kämpfen andere Schulen mit Funklöchern, unzureichender Wartung und veralteter Hardware. „Wenn die zweite Runde des Digitalpakts bürokratiearm, verlässlich und praxistauglich sein soll, dann müssen die Verantwortlichen diese Ungleichheiten in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Mittel zielgenau dort eingesetzt werden, wo sie sinnvoll und notwendig sind“, mahnt Mistler.

Erst Bedarfe ermitteln, dann Geld ausgeben

Nicht zuletzt haben die Erfahrungen der Corona-Pandemie gezeigt, wie notwendig Absprachen zwischen Kostenträgern und Schulen sind, um digitale Infrastruktur und Pädagogik sinnvoll zu verzahnen. „Für den PhV ist klar: Bevor Geld verplant wird, müssen auf Ebene der einzelnen Schulen konkrete Bedarfe ermittelt werden“, sagt die PhV-Vorsitzende. „Welche Geräte werden in welcher Fachschaft, in welchen Jahrgangsstufen, von welchen Lehrkräften tatsächlich benötigt, um guten Unterricht zu ermöglichen.“

Dabei sei die Einbindung der Kollegien zentral: „iPads mögen für einige Fächer und Lehrkräfte das passende Arbeitsmittel sein, für andere sind leistungsfähige Laptops oder spezielle Fachsoftware die angemessenere Wahl. Lösungen von der Stange werden den Erfordernissen von Gymnasien und anderen Sek-II-Schulen vielfach nicht gerecht.“

Zu den einzelnen Handlungssträngen

Handlungsstrang I: Positiv hervorzuheben ist, dass im Handlungsstrang I Investitionen in digitale Ausstattung, Infrastruktur, Software, Bildungsmedien und IT-Administration vorgesehen sind. Aus Sicht des PhV muss gewährleistet werden, dass nicht nur Geräte angeschafft, sondern auch Wartung, Support und Verwaltung dauerhaft professionell gesichert werden, damit Lehrkräfte sich auf Unterricht konzentrieren können und nicht zu Systembetreuerinnen und -betreuern wider Willen werden.

Handlungsstrang II: Der Schwerpunkt auf digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung kann nur dann Wirkung entfalten, wenn es nicht bei der reinen Datensammlung bleibt. Die angekündigte Weiterentwicklung curricularer Vorgaben sowie die Aus-, und Fortbildung der Lehrkräfte müssen so ausgestaltet werden, dass sie die hohe Arbeitsbelastung von Lehrerinnen und Lehrern nicht weiter erhöhen, sondern sie spürbar entlasten.

Handlungsstrang III: Der dritte Handlungsstrang setzt an einem entscheidenden Punkt an: der Professionalität der Lehrkräfte. Initiativen wie KIMADU können helfen, Lehrerinnen und Lehrer beim didaktisch sinnvollen Einsatz von KI im Unterricht zu unterstützen. Klar muss in jedem Fall sein, dass Lehrkräfte weiterhin über pädagogische Ziele und deren Umsetzung entscheiden. „Digitale Lehrkräftebildung benötigt ausreichende zeitlichen Ressourcen und Erprobungsmöglichkeiten im Schulalltag“, sagt Sabine Mistler.

Der Philologenverband NRW fordert abschließend, Schulträger, Schulleitungen und Lehrkräfte gemeinsam in die Ausgestaltung des Digitalpakts 2.0 einzubeziehen, um neue Insellösungen und weitere Belastungen für alle Beteiligten zu vermeiden.

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