LADG stellt Lehrkräfte unter Generalverdacht

Kategorien: PressemitteilungenVeröffentlicht: 08.06.2026
  • PhV NRW warnt vor dem Ende der pädagogischen Freiheit
  • Beweislastumkehr stellt schulische Entscheidungen infrage
  • Bestehende Gesetze schützen bereits vor Diskriminierung

Düsseldorf, 8. Juni 2026. Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen (PhV NRW) lehnt den Entwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in seiner vorliegenden Form ab. Das Gesetz schafft keinen besseren Schutz vor Diskriminierung an Schulen – es erzeugt stattdessen ein Klima des Misstrauens gegenüber Lehrkräften und untergräbt die pädagogische Freiheit. „Diskriminierung bekämpft man nicht, indem man Lehrkräfte verunsichert, sondern indem man sie stärkt”, sagt die PhV-Landesvorsitzende Sabine Mistler.

Kernproblem ist die vorgesehene Beweislastumkehr: Bereits eine plausibel vorgetragene Diskriminierungsvermutung genügt, um Lehrkräfte in aufwendige Verfahren zu zwingen. Einen Negativbeweis – also den Beweis, nicht diskriminiert zu haben – können Betroffene kaum erbringen. „Professionelles Handeln wird zum rechtlichen Risiko”, warnte Mistler schon Anfang Mai 2026 in der Sachverständigenanhörung des NRW-Landtags.

Jede Note steht künftig unter Verdacht

Konkret könnte das LADG große Auswirkungen auf den Schulalltag haben: Jede Notengebung, jede Auswahl eines Unterrichtstextes kann künftig als diskriminierend beanstandet werden. Wer im Deutschunterricht einen provozierenden literarischen Text behandelt, riskiert eine Beschwerde. „All dies hätte verheerende Auswirkungen auf das grundlegende Vertrauensverhältnis zwischen allen an Schule Beteiligten“, befürchtet Sabine Mistler.

Für Schulen besteht aus Sicht des PhV kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf: Das geltende Schulrecht beispielsweise erteilt den Lehrkräften den Bildungsauftrag auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach Beamtenstatusgesetz besteht zudem eine Wohlverhaltenspflicht. Das LADG schafft Parallelzuständigkeiten, erhöht den Bürokratieaufwand und nimmt, so Mistler, „der Bildung ihre Grundlage”.

Der PhV NRW fordert die Landesregierung daher auf, das Gesetz zurückzuziehen oder zumindest grundlegend zu überarbeiten.

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