Jubiläumszulage bleibt erhalten
- PhV NW begrüßt Ankündigung der Landesregierung
- Jubiläumszulage-Verordnung wird entfristet
- Zeichen für Wertschätzung und Anerkennung
Düsseldorf 22.02.2021. Der Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen (PhV NW) begrüßt die Ankündigung des Landesinnenministers Herbert Reul und des Finanzministers Lutz Lienenkämper, dass die geltende Jubiläums-Zuwendungs-Verordnung des Landes verlängert werden solle und sich die entsprechende Vorlage bereits in der Ressort-Abstimmung befinde. Die Jubiläumszulage bleibt somit erhalten.
„Die Fortschreibung der bestehenden Regelung ist ein kleines, aber wichtiges Zeichen von Wertschätzung und Anerkennung des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten. Wie alle anderen Landesbediensteten leisten auch die Lehrerinnen und Lehrer Herausragendes. In Zeiten der Pandemie und des Lockdowns ist es allein ihrem Engagement und ihrer Kreativität zu verdanken, dass das Land überhaupt ein unterrichtliches Angebot vorhalten kann“, so die Landesvorsitzende Sabine Mistler in Ihrer Reaktion auf die von Reul und Lienenkämper angekündigte Entfristung der Jubiläums-Zuwendungs-Verordnung.
Der PhV NW hatte die Entfristung gegenüber Dienstherrn und Politik zu Beginn des Monats angemahnt, weil die von der früheren Regierung beschlossene Regelung zum 30.06.2021 ausläuft. Mit der fortlaufenden Geltung ist sichergestellt, dass die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter im Dienst des Landes aus Anlass ihres 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläums neben der obligatorischen Urkunde und einem Tag Sonderurlaub auch eine finanzielle Gratifikation erhalten.