Umgang mit Risikogruppen
Wie der Presse am 16.5.2020 zu entnehmen war, plant die Landesregierung unter Berufung auf neue Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts Änderungen beim Einsatz von Lehrkräften aus Risikogruppen und beabsichtigt, diesbezüglich Gespräche mit den Interessenvertretungen zu führen.
Für den Philologen-Verband hat der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Lehrkräftemangel rechtfertigt keinesfalls eine Vernachlässigung der Fürsorgepflicht, die das Land gegenüber seinen Beschäftigten hat. Insofern müssen Gesundheitsgefährdungen, auch der Angehörigen von Risikogruppen so weit wie möglich ausgeschlossen werden.
Mit der Gesundheit der Lehrkräfte darf nicht gespielt werden!
Der Philologen-Verband verkennt nicht, dass auch in anderen Bundesländern die Beschäftigungsverbote für Angehörige aus Risikogruppen schrittweise zurückgenommen wurden. Zudem stützten sich die mit der 15. Schulmail vom 18.4.2020 getroffenen Regelungen auf die aktuelle Erkenntnislage und auf die Stellungnahmen von Experten. Diese Regelungen waren von vornherein zeitlich befristet, und es ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, dass neue wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zum Pandemieverlauf zu anderen Bewertungen führen können. Gleichwohl erschließt es sich uns nicht, weshalb das Ministerium nunmehr einen weiteren kurzfristigen Handlungsbedarf sieht, hatte es doch selbst die Schulen mit der 20. Schulmail vom 6.5.2020 angewiesen, einen verbindlichen Plan für den Präsenzunterricht bis zu den Sommerferien auf der Grundlage der vorhandenen personellen Kapazitäten zu erstellen. Schulen haben in den letzten beiden Wochen intensiv an diesen individuellen Plänen gearbeitet und diese an alle Beteiligten, Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte kommuniziert.
Schließlich nimmt der Verband die durchaus unterschiedlichen Haltungen seiner Mitglieder zur Kenntnis. Uns erreichen zahlreiche Anfragen von vorerkrankten Kolleginnen und Kollegen, die Bedenken gegen die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards und eine tiefe Sorge um den Gesundheitsschutz zum Ausdruck bringen. Andererseits gibt es auch Rückmeldungen von Angehörigen der Risikogruppen, die gerne im Präsenzunterricht eingesetzt werden möchten und das derzeit gültige Verbot als „eklatante Beschneidung persönlicher Freiheitsrechte“, „Entmündigung“ und „regelrechte Stigmatisierung“ (all dies Zitate aus Mitgliedermails) wahrnehmen. Auch ist angesichts der uns vorliegenden Rückmeldungen nicht zu verkennen, dass sich die Situation in den Schulen mit Blick auf die Einhaltung der Hygienestandards bei den Vorerkrankten durchaus unterschiedlich darstellt. Wir hören zudem, dass viele Kolleginnen und Kollegen aufgrund eines mitunter recht unbedachten Schülerverhaltens verunsichert sind. Deshalb hätten wir eine auf Freiwilligkeit setzende Regelung hinsichtlich des Einsatzes von Lehrkräften aus Risikogruppen bei den mündlichen Abiturprüfungen für angemessen gehalten.
Ausgehend von alledem wird der Philologen-Verband in den Gesprächen mit dem Ministerium einfordern, dass die bisher definierten Risikogruppen auch weiterhin einen besonderen Schutz erfahren. Der PhV NW fordert eine Regelung, die begründete Sorgen von vorerkrankten und älteren Lehrkräften nicht außer Acht lässt. Auch mit Blick auf den Einsatz von Angehörigen aus Risikogruppen im Präsenzunterricht sprechen wir uns daher gegen eine allgemeine Verpflichtung und für eine auf Freiwilligkeit basierende Regelung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Philologen-Verband NW