Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation sichern – Klarstellung

Kategorien: AktuellesVeröffentlicht: 03.12.2020

Die Musteranträge des dbb nrw führten in der Rechtsabteilung des PhV NW zu zahlreichen Rückfragen durch die Verbandsmitglieder.

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/

Wir möchten klarstellen, dass es sich um ZWEI Musteranträge handelt:

1.
Der erste Musterantrag betrifft ALLE Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger:

https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/201027/201027_anlage-zu-MG-Info-Muster-alim-mindest.docx

2.
Der zweite Antrag betrifft nur Kolleginnen und Kollegen, die kindbezogene Zuschläge für drei oder mehr Kinder beanspruchen. Diese müssen zur Anspruchswahrung BEIDE Anträge bzw. Widersprüche einreichen.

https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/201027/201027_anlage-zu-MG-Info-Muster-2020-3Kind-alim7.docx

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Avenarius
– Justitiar –