Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation sichern

Kategorien: AktuellesVeröffentlicht: 28.01.2020

Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation rät der DBB NRW zur Sicherung möglicher über die bisher gewährte Besoldung und Versorgung hinausgehender Ansprüche den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und –empfängern im Land Nordrhein-Westfalen, diese Ansprüche zeitnah – also noch in diesem Jahr –schriftlich geltend zu machen.

Der DBB NRW stellt dazu Musteranträge und –widersprüche unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/