Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Sek I) für G9 veröffentlicht

Kategorien: PressemitteilungenVeröffentlicht: 26.03.2019

Philologen-Verband zeigt sich mit den praxisbezogenen Regelungen sehr zufrieden
Verpflichtung für Förderpläne entfällt!

Mit der heute veröffentlichten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I und der Bekanntgabe der Stundentafel für die Gymnasien in den Klassen 5 bis 10 ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung zu G9 vorgenommen. Nun haben die Schulen die erforderliche Planungssicherheit für den Einstieg in den 9-jährigen gymnasialen Bildungsgang zum kommenden Schuljahr.

In den Diskussionen der letzten Wochen wurde deutlich, dass die geplanten Stundenanteile für einige Fächer recht umstritten waren. Auch bei insgesamt mehr Zeit bei G9 ist die Balance zwischen Lernbereichen und Fächern ein schwieriger Akt, der zuletzt nicht alle Wünsche zufrieden zu stellen vermag. Mit den jetzt vorgelegten Festlegungen können – aus Sicht des Philologen-Verbandes – die Schulen leben.

„Höchst erfreut sind wir, dass unser Drängen – gemeinsam mit den gymnasialen Schulleiter-Vereinigungen – erfolgreich war, den Gesamtstundenumfang in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und den in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 flexibel handhaben zu können. Nun verfügen die Gymnasien auf der Basis von Schulkonferenzbeschlüssen über die Möglichkeit, bis zu 2 Stunden aus der Mittelstufe in die Erprobungsstufe verschieben zu dürfen. Damit wird es den Schulen erleichtert, bisher erfolgreiche Profile umzusetzen und die im Koalitionsvertrag eröffnete Möglichkeit des ‘Halbtagsangebots‘ an Gymnasien umzusetzen.“, kommentiert der nordrhein-westfälische Philologen-Verbands Vorsitzende Peter Silbernagel die Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Durchsetzen konnte sich der nordrhein-westfälische Philologen-Verband auch mit seiner Forderung, den Schulen künftig neben Förderempfehlungen nicht auch noch wie bisher Förderpläne verbindlich vorzuschreiben. Immer wieder kritisierte der Verband diese Form der Bürokratisierung und Verrechtlichung, zudem den hohen zeitlichen Abstimmungsbedarf. Das Schulministerium hat sich der Argumentation des Verbandes angeschlossen und die Verpflichtung zur Erstellung von Förderplänen aufgekündigt. Ausdrücklich wird die Regelung mit „mehr pädagogischer Freiheit, der Entlastung der Lehrkräfte und der Entbürokratisierung“ begründet. Der Philologen-Verband lobt diese unmissverständliche Klarstellung und diesen Schritt hin zu einer Entlastung der Lehrkräfte.

„Wir ermuntern das Schulministerium, weitere spürbare Entlastungsmaßnahmen zu initiieren, um damit den Lehrerinnen und Lehrern auch den Rücken für ihr eigentliches Kerngeschäft, das Unterrichten und Erziehen, zu stärken!“, so Peter Silbernagel.

Düsseldorf, den 26.02.2019

Ulrich Martin
– Pressesprecher –

Den Entwurf zur Vierten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs-und Prüfungsordnung Sekundarstufe 1 (4. ÄVO APO-S I) APO S I können Sie hier nachlesen: www.landtag.nrw.de

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