Mitgliederinformation zum Status G9: APO-SI-Änderung verabschiedet/ Kernlehrpläne und Richtlinie online
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Erfolg um die Abschaffung der Verpflichtung der Förderpläne durch die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ist nun offiziell: Der bereits im März veröffentliche Entwurf der APO SI in der Umsetzung zu G9 – wir informierten Sie in unserer Mitgliedermail vom 26. März 2019 – ist in der vergangenen Woche im Ausschuss für Schule und Bildung erwartungsgemäß angenommen worden. Es ist – wie ebenfalls anzunehmen war – durch die weitere Anhörung im Mai 2019 zum APO-SI-Entwurf auf Antrag der Opposition keine inhaltliche Anpassung mehr vorgenommen worden.
Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Neufassungen der Kernlehrpläne für das Gymnasium endlich finalisiert worden und ab sofort im Lehrplannavigator auf den Seiten der QUA-LIS online freigeschaltet sind. Den Forderungen des Philologen-Verbands NW und denen der Direktorenvereinigungen ist Rechnung getragen worden: Denn zeitgleich sind die arbeitserleichternden fachlichen Unterstützungsmaterialien wie Beispiele für schulinterne Lehrpläne und konkretisierte Unterrichtsvorhaben begleitend zu den Kernlehrplänen zur Verfügung gestellt worden.
Die neuen Kernlehrpläne treten ab dem 1. August 2019 für die Klassen 5 und 6 aufsteigend in Kraft. Für den Wahlpflichtbereich treten sie zum 1. August 2022 aufsteigend in Kraft. Sie haben gleichermaßen Gültigkeit für den verkürzten (G8) wie für den neunjährigen Bildungsgang (G9) der Sekundarstufe I am Gymnasium. Die Unterstützungsmaterialien können nach den Angaben des Schulministeriums zur direkten Nutzung übernommen werden.
Erstmalig kann zudem auf die immer noch geltenden Richtlinien für die Schulform Gymnasium von 1993 digital zugegriffen werden – ein weiteres Verdienst beider Direktorenvereinigungen und unseres Verbandes. Mit der Online-Verfügbarkeit ist klargestellt, dass diese Richtlinien Gültigkeit behalten. Damit ist auch für die Öffentlichkeit verbindlich dokumentiert, dass dem Gymnasium weiterhin eine besondere Aufgabe innerhalb des NRW-Schulsystems zukommt: „Das Gymnasium vermittelt auf dieser Grundlage eine allgemeine Bildung mit dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler zur mündigen Gestaltung des Lebens in einer demokratisch verfassten Gesellschaft zu befähigen.“ (Richtlinie Gymnasium 1993)
Der Philologen-Verband begrüßt, dass die rechtliche und curriculare Basis im Wechsel auf das neunjährige Abitur an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen geschaffen wurde.
Einsehen können Sie die Endfassungen der Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I an Gymnasien für das Schuljahr 2019/20 unter folgendem Link: www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/gymnasium2019-2020
Zur Richtlinie gelangen Sie unter www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/upload/klp_SI/Richtlinien-Gymnasium-1993.pdf
Weitere Informationen zu den Themen der APO SI und den Kernlehrplänen aus bereits veröffentlichten Pressemitteilungen und Stellungnahmen finden Sie hier:
- Stellungnahme des Philologen-Verbandes Nordrhein-Westfalen (PhV NW) zu den Kernlehrplänen für die Sekundarstufe I Gymnasium in Nordrhein-Westfalen
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Sek I) für G9 veröffentlicht: Philologen-Verband zeigt sich mit den praxisbezogenen Regelungen sehr zufrieden Verpflichtung für Förderpläne entfällt
- Presse-Telegramm: APO-Anhörung blockiert G9-Arbeit an Gymnasien
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Mistler
– PhV-Vorsitzende –
Düsseldorf, den 27.06.2019